Entscheidungen zu § 4 Abs. 4 GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/19 99/16/0091

Die Beschwerdeführerin ist ein Verein nach dem VereinsG 1951. Ihre Statuten lauten auszugsweise: "§ 1 Name, Sitz, Wirkungsbereich, Grundsätze 1. Der Verein führt den Namen "LEBENSHILFE TIROL - Gesellschaft für behinderte Menschen". (...) 4. Er ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete, politisch und konfessionell unabhängige Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit geistiger und m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.2001

RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0091

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;BAO §35;BAO §37;BAO §44 Abs1;BAO §45 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;GewO 1994 §1 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Betreibt ein gemeinnütziger bzw mildtätiger Verein mit der Zielsetzung der Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Behinderten Behinderten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.2001

RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0091

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;BAO §45 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer mildtätigen Zuwendung im Sinne des § 37 BAO ist nicht erforderlich, dass diese völlig unentgeltlich gewährt wird. Kostenbeiträge sind dann unschädlich, wenn durch dieses hinzutretende wirtschaftliche Elemen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.2001

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