In dem Antragsformular zur Durchführung des Jahresausgleiches 1992 hatte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages beantragt. Lt. Vermerk auf dem Antragsformular war die Ehe seit 27. November 1992 geschieden. In der Rubrik "Kinder, für die Sie oder Ihr Ehepartner Familienbeihilfe bezogen haben" begehrte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des Sonderausgabenerhöhungsbetrages für drei namentlich angeführte Kinder. Dieselben Kinder waren in der Rubrik "Kinde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs3 Z2 lita;EStG 1988 §33 Abs4;EStG 1988 §57 Abs2;EStG 1988 §58;EStG 1988 §59;EStG 1988 §72;FamilienbesteuerungsG 1992;
Rechtssatz: § 57 Abs 2 EStG 1988 idF vor dem FamilienbesteuerungsG 1992, BGBl 312, definierte für den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) den B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1990 geschieden und für ein im Jahr 1981 geborenes Kind allein sorgepflichtig; es stand ihm daher als Alleinerhalter gemäß § 57 Abs. 2 EStG 1988 der Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Im Juli 1990 verehelichte sich der Beschwerdeführer. Seine nunmehrige Ehegattin brachte in die Ehe ebenfalls ein minderjähriges Kind mit, für das sie allein sorgepflichtig war. Diesen Sachverhalt teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt schriftlich mit (Einlang... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;EStG 1988 §106;EStG 1988 §57 Abs2;
Rechtssatz: Zum ernstlichen Willen zur Eheschließung zählt auch der Wille, durch gemeinsames Bemühen und Zusammenlegen der beiderseits erzielten Einkünfte, eine gemeinsame eheliche Wohnung zu schaffen. Eine solcherart "intakte" Ehe ist auch dann nicht vom Merkmal des "daue... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;EStG 1988 §106;EStG 1988 §57 Abs2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatten, die dauernd getrennt leben, geschiedenen oder ledigen Steuerpflichtigen gleich, sofern alle diese Personen für ein Kind iSd § 106 EStG 1988 sorgepflichtig sind. Diesen als "Alleinerhalter" bezeichn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 2. April 1991 die Eintragung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Alleinerhalter (im folgenden: Alleinerhalterabsetzbetrag) auf ihrer Lohnsteuerkarte. In der Begründung: führte sie an, ihr Mann lebe von ihr getrennt und sie beziehe für das im Jahr 1974 geborene (Enkel)kind P. die Familienbeihilfe. Diesem Antrag gab das Finanzamt mit Bescheid vom 25. Juli 1991 keine Folge, wobei es darauf hinwies, daß für die Beurteilung abgaben... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4 impl;EStG 1972 §57 Abs2 impl;EStG 1988 §33 Abs4;EStG 1988 §57 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0162
95/13/0163
95/13/0164 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0135 E 21. Dezember 1992 RS 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4 impl;EStG 1972 §57 Abs2 impl;EStG 1988 §33 Abs4;EStG 1988 §57 Abs2 idF 1989/660; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0162
95/13/0163
95/13/0164 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 89/13/0135 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Eine aufrechte Ehe spricht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 idF 1989/660;EStG 1988 §57 Abs2 idF 1989/660;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0162
95/13/0163
95/13/0164 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/15/0212 2 Stammrechtssatz Bei der Lebensgemeinschaft handelt es sich um eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte im Zuge des Jahresausgleichsverfahrens für die Jahre 1990 bis 1992 die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangen Bescheid, wurde der Antrag mit der Begründung: abgewiesen, daß die Ehegattin des Beschwerdeführers in Österreich nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sei. Der Beschwerdeführer hat diesen Bescheid zunächst vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten, der jedoch die Behandlung der Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs2;EStG 1988 §57 Abs2;
Rechtssatz: Ob die Ehegattin des Steuerpflichtigen in Österreich mit bestimmten Einkünften beschränkt steuerpflichtig ist oder nicht, ist für die Anspruchsvoraussetzungen betreffend die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages irrelevant. Entscheidend ist, daß sie im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs2;EStG 1988 §57 Abs2;
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß eine Person nur dann unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994130256.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr nur Einkünfte aus einer Invaliditätspension der PVA der Arbeiter, in der drei Kinderzuschüsse (§ 262 Abs. 1 ASVG) enthalten waren. Er berief gegen den Jahresausgleichsbescheid mit der Begründung: , der Kinderzuschuß hätte steuerfrei gelassen und der Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt werden müssen. Im Laufe des Berufungsverfahrens wurde an Hand der Akten der Familienbeihilfenstelle festgestellt, daß im Jahresausgleichsbescheid zu Unrecht noch de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §289 Abs2;EStG 1988 §57 Abs2;EStG 1988 §73 Abs1;
Rechtssatz: Erhebt ein Abgabepflichtiger Berufung gegen einen Jahresausgleichsbescheid, so ist Entscheidungsgegenstand die Neuberechnung der Lohnsteuer. Bei dieser stellen die Absetzbeträge und Kinderzuschläge des § 57 Abs 2 EStG 1988 nur ein Berechnungselement, nic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist angestellte praktische Ärztin. Am 7. Dezember 1987 reichte sie für das Jahr 1986 Abgabenerklärungen betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer ein. Danach erzielte sie in diesem Jahr auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit und solche aus der Vermietung einer Eigentumswohnung. Da das Finanzamt die Abgabenbescheide nicht innerhalb eines Jahres erließ, stellte die Beschwerdeführerin am 16. Dezember 1988 einen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit an die Abgabenbehö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag soll die steuerlich ungleiche Berücksichtigung des gemeinsamen Existenzminimums einer Haushaltsgemeinschaft wenigstens zum Teil ausgeglichen und dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung getragen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Sc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt. Von einem "Nicht-Dauernd-Getrennt-Leben" ist in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;PG 1965 §50 Abs1;PG 1965 §51 Abs1;PG 1965 §52 Abs2;PG 1965 §60 Abs1;
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber den Ehegatten eines ehemaligen Beamten des Ruhestandes, der eine im PG näher umschriebene Freiheitsstrafe verbüßt, für die Haftdauer als Hinterbliebenen (Hinweis § 52 Abs 2 PG) behandelt, sind die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;
Rechtssatz: Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung iSd § 33 Abs 4 EStG 1972. Diese Vermutung ist allerdings nicht unwiderlegbar. Verläßt ein Ehegatte die gemeinsame eheliche Wohnung, um forthin auf Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung zu verbringen, liegt eine "dauernde Trenn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;
Rechtssatz: Die Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bewirkt eine auf Dauer angelegte getrennte Lebensführung. Der mögliche Wille der Ehegatten zu einem gemeinsamen Leben kann daher erst nach Entlassung aus der Strafhaft zum Tragen kommen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;
Rechtssatz: Als Unterhaltsleistungen sind alle Zahlungen an den Alleinerhalter aus dem Titel des gesetzlichen Unterhaltsanspruches zu verstehen, gleichgültig von welcher Seite sie geleistet werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Seite 703). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs2 Z4;EStG 1972 §18 Abs2 Z5 idF 1982/111 1982/570;EStG 1972 §18 Abs2 Z5a;EStG 1972 §57 Abs2;
Rechtssatz: Für die Gewährung des Erhöhungsbetrages für Sonderausgaben ist nicht die tatsächliche Bescheinigung des Alleinverdienerabsetzbetrages auf der Lohnsteuerkarte, sondern das Bestehen des Anspruches von Bedeutung (Hinweis auf E 17.6.1981, 2369/80).... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §33 Abs4;EStG 1972 §57 Abs2;EStG 1972 §59 Abs1; Beachte Besprechung in:
FJ 1988/9;
Rechtssatz: Der rückwirkende Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages bei Lohnsteuerpflichtigen gem § 59 Abs 1 EStG ist lediglich die konsequente Kehrseite der ebenfalls rückwirkenden Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, wenn die Voraussetz... mehr lesen...