Mit Bescheid vom 26. September 1996 hatte das Finanzamt der nunmehrigen Gemeinschuldnerin gegenüber zu Handen ihrer steuerlichen Vertreterin die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 1996 und die Folgejahre festgesetzt. Am 8. Oktober 1996 wurde das mit gleichem Tage erlassene Edikt über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und die Bestellung des nunmehrigen Masseverwalters an der Gerichtstafel des Handelsgerichtes Wien angeschlagen. Eine von de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;EStG 1988 §45;EStG 1988 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/29 95/14/0117 7 (hier Ergehen eines vorläufigen Einkommensteuerbescheides) Stammrechtssatz Die Regelung des § 46 Abs 1 Z 1 EStG 1988 stellt auf die FESTGESETZTEN, nicht hinge... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 21. Jänner 1993 veranlagte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Einkommensteuer 1991 und setzte gleichzeitig dem Veranlagungsergebnis entsprechend - gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 9 % - die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 1993 und Folgejahre mit 975.300,-- S fest; mit Bescheid vom 16. Februar 1993 setzte es die Vorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 dritter Satz EStG 1988 idF BGBl. 253/1993 auf 531.700.-- S herab, weil der bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §39;EStG 1988 §45;EStG 1988 §46 Abs2; Beachte Siehe jedoch:89/14/0270 B 15. Januar 1991 RS 1; 88/13/0015 E 7. Juni 1989 RS 1;
Rechtssatz: Erst aufgrund der bescheidmäßigen Festsetzung der Vorauszahlungen ergibt sich die Verpflichtung zu ihrer Entrichtung, und zwar zur Entrichtung in der bescheidmäßig festgesetzten Höhe. Im Veranlagungsbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45;EStG 1988 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs2; Beachte Siehe jedoch:89/14/0270 B 15. Januar 1991 RS 1; 88/13/0015 E 7. Juni 1989 RS 1;
Rechtssatz: Die Regelung des § 46 Abs 1 Z 1 EStG 1988 stellt auf die FESTGESETZTEN, nicht hingegen auf die entrichteten Vorauszahlungen ab. Ob hingegen die festgesetzten Vorauszahlungen entrichtet WORDEN SIND... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages in Höhe von S 104,-- betreffend eine zum Fälligkeitstag nicht entrichtete Einkommensteuerschuld für das Jahr 1971 in Höhe von S 5.222,--. Der Beschwerdeführer bestreitet das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vorschreibung eines Säumniszuschlages im wesentlichen mit dem Argument, daß im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1971 (Berufungsentscheidung v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §214;BAO §215;BAO §217;EStG 1972 §46 Abs2;EStG 1972 §46 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 214;
Rechtssatz: Während im § 46 Abs 3 EStG 1972 mit dem Begriff "Gutschrift" jener Betrag bezeichnet wird, um den "die Einkommensteuerschuld kleiner ist als die Summe der Beträge, die nach Abs 1 anzure... mehr lesen...