1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §512 EStG 1988 §2 ABGB § 512 heute ABGB § 512 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §512 EStG 1988 §2 ABGB § 512 heute ABGB § 512 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509 EStG 1988 §2 ABGB § 509 heute ABGB § 509 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 §... mehr lesen...
1 Aus dem Bericht vom 7. Februar 2017 betreffend eine beim - in Österreich ansässigen - Revisionswerber durchgeführte Außenprüfung sowie der Niederschrift über die Schlussbesprechung ergibt sich: 2 Mit Urkunde vom 16. Dezember 2004 wurde die liechtensteinische H Stiftung (im Folgenden Stiftung) mit einem Stiftungsvermögen von 30.000 SFR errichtet. Der Stiftungszweck lautete „Die Verwaltung des Stiftungsvermögens zur Unterstützung von Angehörigen bestimmter Familien, die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: EStG 1988 §1 Abs2EStG 1988 §2SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art8
Rechtssatz: Kommt es nicht zur pauschalen Einmalzahlung, sondern wird die Einkommensteuer von den österreichischen Behörden nach dem in der BAO vorgegebenen Verfahren vorgeschrieben, erfolgt die Zurechnung der Einkünfte nach den dem EStG 1988 zugrundeliegenden Zurechnungsgru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: EStG 1988 §2SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art14 Abs1SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art14 Abs2SteuerAbk Liechtenstein 2014 Art8
Rechtssatz: Mangels der im SteuerAbk Liechtenstein 2014 (bei Fehlen der Option zur freiwilligen Meldung) vorgesehenen, auf das gesamte Stiftungsvermögen abstellenden Einmalzahlung (iSd Art. 8 oder gegebenenfalls Ar... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 24. März 2015 erwarb der Revisionswerber - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine Wohnung, die er ab November 2015 auf die Dauer von 10 Jahren vermietete. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 9. März 2016 räumte er seiner Ehefrau unentgeltlich ein zehnjähriges Wohnrecht in Form eines Fruchtgenussrechts ein. Die Ehefrau unterbreitete daraufhin am 27. April 2016 dem bisherigen Mieter ein Mietanbot. Mit Mail vom 28. April 2016 wurde der Mieter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/15/0012 B 15. September 2016 RS 1 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Einkünfte werden einer Person zugerechnet, wenn sie die Einkunftserzielung nach eigenem Dafürhalten gestaltet und die anfallenden Aufwendungen trägt. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der entsprechenden Tätigkeit das "Untern... mehr lesen...
1 Mit Vertrag vom 13. September 2013 brachte der Revisionswerber sein Einzelunternehmen, das im Einbringungsvertrag mit „Unternehmensberatung“ beschrieben wurde, rückwirkend zum 1. Jänner 2013 in die R GmbH ein. 2 Im Rahmen einer im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung wurde erhoben, dass der Gegenstand des eingebrachten Betriebes ausschließlich in der Erbringung von Beratungsleistungen für die L AG gelegen war. Beim übertragenen Betrieb habe es sich um einen „rein täti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21EStG 1988 §2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/15/0166 E 29. Jänner 2015 RS 1 Stammrechtssatz Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Entscheidend ist dabei, dass das Zurechnung... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber brachte am 10. Jänner 2011 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 beim Finanzamt ein, in der er die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen mit acht angab. 2 Mit Bescheid vom 9. März 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Revisionswerbers für das Jahr 2010 erklärungsgemäß fest (Nachforderung von 309,65 EUR). 3 Am 8. April 2011 brachte der Sachwalter des Revisionswerbers (Aufgabenkreis finanzielle Angelege... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2
Rechtssatz: Die Bestellung eines Sachwalters ändert für sich nichts an der Einkünftezurechnung (vgl. Fuchs/Unger in Hofstätter/Reichel EStG Kommentar, § 2 Tz 93). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017130024.L01 Im RIS seit 24.07.2019 Zuletzt aktuali... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an welcher er zu mehr als 25% beteiligt ist. Für das Streitjahr 2007 ermittelte der Beschwerdeführer den Gewinn aus der Tätigkeit als Geschäftsführer unter Inanspruchnahme der Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988. Er errechnete die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (30.054,48 EUR), indem er von seine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 1997 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge einer die Streitjahre betreffenden Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin von der G GmbH, ihrer "Großmuttergesellschaft", im Jänner 1994 ein "Darlehen" erhalten habe. Eine schriftliche Vereinbarung darüber bestehe nicht. Die steuerl... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
1. Die beschwerdeführende Partei der zur Zl. 2006/15/0013 protokollierten Beschwerde (kurz: Beschwerdeführerin) ist die Ehefrau der beschwerdeführenden Partei der zur Zl. 2006/15/0014 protokollierten Beschwerde (kurz: Beschwerdeführer). Der Beschwerdeführer erzielte als Versicherungsvertreter sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Seine Gewerbeberechtigung als Versicherungsmakler endete am 17. August 1999. Anlässlich der Aufga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0014 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0002 E 29. Mai 1990 RS 2(hier nur die letzten drei Sätze) Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedo... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn de... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der - im Akt näher bezeichneten - C GmbH. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärte er u.a. negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dem lag zu Grunde, dass er der C GmbH ein Betriebsobjekt zu einem monatlichen Mietzins von S 24.000,-- zuzüglich USt vermietete. Die Mietzinse wurden als Einnahmen, Absetzung für Abnutzung, Bankzinsen und Spesen als Ausgaben aus Vermietung und Verpa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0038 E 5. Juni 2003 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Vor eine Prüfung von erklärten (negativen) Einkünften nach den Gesichtspunkten der Liebhaberei hat zunächst die Beurteilung der Frage zu treten, ob der Abgabepflichtige die zu prüfenden Ergebnisse überhaupt auf Grund einer Betätigung in einer der g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Steuerberater. Für das Jahr 1995 erklärte er auch Einkünfte aus einer Beteiligungsveräußerung iSd § 31 EStG (Beteiligung an der WR-GmbH) in Höhe von 1.708.000 S. Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der S-GmbH. Er hat bei der Gewinnermittlung für sein Einzelunternehmen von der S-GmbH in Rechnung gestellte Beträge für Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsleistun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0022 E 14. Dezember 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Zurechnung von Einkünften ist keineswegs eine Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde. Die Behörde hat vielmehr ohne Ermessensspielraum zu beurteilen, wer Zurech... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von dem - nach Ausweis der Verwaltungsakten insofern - unstrittigen Sachverhalt aus: Am 14. September 1987 verstarb der Vater des Beschwerdeführers, Dr. S.L., unter Hinterlassung - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - der Witwe, des Beschwerdeführers und der Töchter Hedwig S. und Emma D. Sein Testament vom 8. Mai 1983 lautet - auszugsweise - wie folgt: "Zu meiner Universalerbin setze ich meine Ehefrau ...... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §19 Abs1;EStG 1988 §2;EStG 1988 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0141
Rechtssatz: Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein.... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag... mehr lesen...