Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/10/30 2001/14/0111

Der Beschwerdeführer führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb ("Mühle und Produktenhandel"). Im Jahr 1988 kam es durch die Zerstörung der Mühle und den Anspruch auf Versicherungsentschädigung zur Aufdeckung stiller Reserven. Diese wurden einer Übertragungsrücklage nach § 12 EStG 1972 zugeführt. Ein Teil der Übertragungsrücklage wurde in den Jahren 1990 und 1991 durch die Übertragung auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von in diesen Jahren angeschafften bzw hergestell... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.2001

RS Vwgh 2001/10/30 2001/14/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12 Abs2;EStG 1988 §116 Abs1;EStG 1988 §12 Abs8;GewStG §6 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertragungsrücklage handelt es sich um einen "geparkten" laufenden Gewinn, der dann keiner Begünstigung teilhaftig wird, wenn es zu einer Neuinvestition nicht gekommen ist (Hinweis Doralt, EStG4, § 12 Tz 54). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.2001

RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0095

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §12 Abs2 Satz1;GrEStG 1955 §14; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 74;
Rechtssatz: Für einen vor dem 1.7.1987 abgeschlossenen Kaufvertrag kommt der in § 14 GrEStG 1955 normierte Steuersatz zur Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988160095.X03 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

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