In der am 29. Dezember 1976 vom Gendarmeriepostenkommando Axams gegen den Beschwerdeführer erstatteten Anzeige wurde berichtet, dass der Beschwerdeführer am 24. Dezember 1976 um 10.00 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagen, der nur mit vier Sommerreifen ausgestattet gewesen sei, auf der durchgehend mit Schnee bedeckten Gemeindestraße von Neugötzens in westlicher Richtung gefahren sei. Dort habe er wegen Verwendung von Sommerreifen und wegen überhöhter Ge... mehr lesen...