Der Beschwerdeführer war vom 15. September 1999 bis einschließlich 18. Februar 2000 in Schubhaft. Mit Spruchpunkt 1. des Bescheides des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 29. November 1999 wurde die an ihn gerichtete, auf § 72 Fremdengesetz 1997 (FrG) gestützte Beschwerde des Beschwerdeführers, soweit sie dessen Anhaltung in Schubhaft vom 15. September 1999 bis 15. November 1999 betraf, abgewiesen. In Spruchpunkt 2. dieses Bescheides wurde die Anhal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1997 §103 Abs1;FrG 1997 §103 Abs4;FrG 1997 §61;VStG §53d Abs2;VStG §54d Abs1;
Rechtssatz: Die Anhaltung in Schubhaft ist keine Strafe, weshalb die Bestimmungen der §§ 54d Abs 1 iVm 53d Abs 2 VStG im Verfahren gemäß § 103 Abs 1 und 4 FrG 1997 nicht anzuwenden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...