Entscheidungen zu § 49a Abs. 2 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/17 93/17/0097

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 23. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 25. April 1991 um 11.30 Uhr in Linz, "Promenade ggü. 39" ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne gültigen Parkschein abgestellt; sie sei damit der Verpflichtung zur Entrichtung der Parkgebühr nicht nachgekommen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch § 5 Abs. 2 der Linzer Parkgebührenveror... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 93/17/0097

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49a Abs2;VStG §49a Abs5;
Rechtssatz: § 49a Abs 5 VStG regelt, wem die Anonymverfügung zuzustellen ist. Dies ist nicht unbedingt der Täter als solcher, wie es der Rechtsfigur der Anonymverfügung, die sich nicht gegen eine bestimmte Person als Täter (Beschuldigten) richtet, entspricht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

RS Vwgh 1994/6/17 93/17/0097

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Einzelnen steht - mangels rechtlicher Möglichkeit der Erzwingung - kein durchsetzbarer Anspruch auf Erlassung einer Anonymverfügung zu (Hinweis: Walter, Die Verwaltungsstrafgesetznovelle 1987, ÖSZ 1988, S 365; Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts 5, Randzahl 894/6). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/15 91/03/0349

Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW wurde eine mit 11. Jänner 1991 datierte Anonymverfügung zugestellt, mit der gemäß § 8 Abs. 4 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 300,-- vorgeschrieben wurde, weil der Lenker dieses PKW am 29. November 1990 um 9.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in S., Andreas-Hofer-Straße 41 gelenkt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1992

RS Vwgh 1992/1/15 91/03/0349

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §49a Abs2;
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung bedeutet lediglich, daß die Beh den Adressaten für den Täter hält; das hindert sie aber nicht, sich im Falle eines nicht ausdrücklich nur auf das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten beschränkten Einspruches im Wege der Aufforderung nach § 103 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1992

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