Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/8/27 Ra 2019/21/0083

1        Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich (im Folgenden: LPD) vom 12. Dezember 2018 wurde dem Mitbeteiligten, einem georgischen Staatsangehörigen, gemäß § 37 Abs. 1 VStG der Erlag einer Sicherheit in Höhe von € 450,-- aufgetragen, weil nach Zurückweisung in sein Heimatland „ein Abschluss des ggst. Verwaltungsstrafverfahrens [wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 27a Abs. 1 iVm § 120 Abs. 1c und 10 FPG] sowie eine Strafvollstreckung unmöglich sein werden“ (s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.08.2020

TE Vwgh Erkenntnis 1989/2/22 88/03/0150

In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten, auf Art. 131a B-VG gestützten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer zwei am 2. Juli 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Innsbruck gesetzte Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, und zwar die vorläufige Abnahme seines Führerscheines und die Beschlagnahme seines Pkws. Er beantragt, diese Maßnahmen kostenpflichtig für rechtswidrig zu erklären. Die belangte Behörde erstattete eine Gegenschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0150

Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1AVG §62 Abs4VStG §37 Abs2
Rechtssatz: Wird in einem dem Besch bei der Beh ausgehändigten Sicherstellungsauftrag auf eine Sicherstellung durch Bestellung des Pkws des Besch als Pfand kein Bezug genommen, so kann schon aus diesem Grunde in diesem schriftlichen Sicherstellungsauftrag keine "Sanierung der drei Tage zuvor erfolgten - rechtsu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

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