Begründung: I. 1. Die gemäß Art144 B-VG erhobene Beschwerde richtet sich gegen den oben bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 8. Jänner 2007, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 19. Jänner 2006 dem Grunde nach abgewiesen wurde. Hinsichtlich der verhängten Strafe wurde der Berufung dahingehend Folge gegeben, dass über den Beschwerdeführer gemäß §20 VStG eine Geldst... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitAVG §68 Abs2VfGG §86VfGG §88VStG §24, §31 Abs3, §45 Abs1 Z3, §52a
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens als gegenstandslos infolge
amtswegiger Aufhebung des angefochtenen Bescheides betreffend
Verhängung einer Verwaltungsstrafe; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Aufhebung des ange... mehr lesen...