Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Am 19. April 1995 wurde sie als Gemeinderätin einer niederösterreichischen Gemeinde angelobt. Mit Schreiben vom 12. Mai 1995 beantragte die Beschwerdeführerin unter Bekanntgabe der von ihr erlangten politischen Funktion bei der belangten Behörde, ihr gemäß § 78a Abs. 2 BDG 1979 die zur Ausübung ihres Mandate... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Am 19. April 1995 wurde sie als Gemeinderätin einer niederösterreichischen Gemeinde angelobt. Mit Schreiben vom 12. Mai 1995 beantragte die Beschwerdeführerin unter Bekanntgabe der von ihr erlangten politischen Funktion bei der belangten Behörde, ihr gemäß § 78a Abs. 2 BDG 1979 die zur Ausübung ihres Mandate... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §78a Abs2 Z2 idF 1994/665;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Glaubhaftmachung der widmungsgemäßen Verwendung des gemäß § 78a Abs 2 Z 2 BDG 1979 gewährten ZEITGUTHABENS gegenüber dem Dienstgeber besteht mangels einer entsprechenden Regelung nicht unmittelbar kraft Gesetzes. Die Dienstbehörde kann aber dem Beamten die Glaubhaftmachung der rechtmäßigen Inanspru... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §78a Abs2 Z2 idF 1994/665;B-VG Art117;B-VG Art118 Abs5;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der vom B-VG vorgezeichneten Stellung des Mitgliedes eines Gemeinderates und des Umstandes, daß sich die Tätigkeit eines Gemeinderates nicht ausschließlich in der Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse erschöp... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §78a Abs2 Z2 idF 1994/665;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Glaubhaftmachung der widmungsgemäßen Verwendung des gemäß § 78a Abs 2 Z 2 BDG 1979 gewährten ZEITGUTHABENS gegenüber dem Dienstgeber besteht mangels einer entsprechenden Regelung nicht unmittelbar kraft Gesetzes. Die Dienstbehörde kann aber dem Beamten die Glaubhaftmachung der rechtmäßigen Inanspru... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §78a Abs2 Z2 idF 1994/665;B-VG Art117;B-VG Art118 Abs5;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der vom B-VG vorgezeichneten Stellung des Mitgliedes eines Gemeinderates und des Umstandes, daß sich die Tätigkeit eines Gemeinderates nicht ausschließlich in der Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse erschöp... mehr lesen...