Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landespolizeikommando Steiermark. Nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (siehe hiezu die tieferstehende Wiedergabe der Begründung: des angefochtenen Bescheides) verfügte die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 29. Juni 2012 Folgendes: "Sie haben gem. § 13 a GehG 1956 idgF die zu Unrecht empfangenen Le... mehr lesen...