1 Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund einer Umstrukturierung wurde der von ihr bekleidete, an ihrem Wohnsitz in A angesiedelte Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 5 mit Ablauf des 30. Dezember 2009 aufgelassen. Daraufhin wurde die Revisionswerberin in den "Personalpool" versetzt. Mangels Vorhandensein eines adäquaten Ersatzarbeitsplatzes war sie zuletzt seit 19. Dezember 2010 von der Dienstleistung befreit. 2 Am ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §24 Abs1 idF 2002/I/119;BDG 1979 §33 idF 2002/I/119;BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs3 Z2;BDG 1979 §39 Abs3;BDG 1979 §39;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung, deren Dauer das in § 39 Abs. 2 BDG 1979 hiefür grundsätzlich umschriebene Höchstmaß übersteigt, ist nur dann zulässig, wenn die Ausnahmebestimmung des § 39 Abs. 3 BDG 1979 zur Anwendung kommt. Eine Übersc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs4;BDG 1979 §58;LDG 1984 §19 Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach den mit § 39 Abs. 2 und 4 BDG 1979 vergleichbaren Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bzw. Abs. 4 erster Satz des LDG 1984 hat im Rahmen der Beurteilung des dienstlichen Interesses an einer Versetzung bzw. im Rah... mehr lesen...
Der am 17. Jänner 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 2005 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines aktiven Dienstverhältnisses war er der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen und zuletzt im Bereich der Unternehmenszentrale beschäftigt. Er steht seit dem 1. März 1981 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Beamter der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungsgruppe A). Mit Wirkung vom 1.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten, seit dem 1. Dezember 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A3/Funktionsgruppe 1 ernannt. Seit 1. März 1998 - zu diesem Zeitpunkt war die Beschwerdeführerin Vertragsbedienstete und als VB I/c eingestuft - nimmt sie vertretungsweise die Agenden der in Karenzurlaub befindlichen Leiter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73;BDG 1979 §39 Abs2;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Das der Vertretung im Fall der Verhinderung des aktuellen Arbeitsplatzinhabers der höherwertigen Leitungsfunktion innewohnende zeitliche Moment kann von längerer Dauer sein und sich einer verlässlichen Einschätzung von vorn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter mit dem Amtstitel Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er gehört dem Personalstand der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich an und ist seit dem 11. Oktober 1993 "bis auf weiteres" dem Bundesasylamt - Außenstelle Traiskirchen zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 30. Jänner 1996 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufhebung seiner Dienstzuteilung mit Ende Februar 1996. Diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/22 89/12/0026 2 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund der Funktion des dienstrechtlichen Feststellungsbescheides als subsidiärer Rechtsbehelf scheidet die Erlassung e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs3 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Dienstzuteilung kommt als vorübergehende Provisorialmaßnahme allenfalls für den Einsatz von verschiedenen Bediensteten (zB zu Ausbildungszwecken) in Frage, die Abdeckung eines durch Jahre hindurch dauernd bestehenden Personalbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §44; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0126 E 29. Juni 1989 VwSlg 12962 A/1989 RS 2(Im Bescherdefall ist der Bescheidabspruch über die Rechtmäßigkeit der Dienstzuteilung des Beamten auch für die Zukunft ohne dessen Zustim... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0260 E 23. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstzuteilung stellt einen Dienstauftrag dar, der nicht mit Bescheid zu verfügen ist; solcherart besteht auch keine Verpflichtung zur Begrü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge kurz: FLD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war jedenfalls bis zur Erlassung der angefochtenen Bescheide das Finanzamt A. Bereits am 31. März 1988 hatte die FLD dem Beschwerdeführer den Dienstauftrag erteilt, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen (siehe dazu das hiezu ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §39 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0015
Rechtssatz: Liegt ein dienstliches Interesse an der Dienstzuteilung bzw deren Verlängerung vor, so ist die Behörde nicht verhalten, vor dem Verfügen dieser Dienstzuteilung bzw deren Verlängerung Be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0015
Rechtssatz: An der Qualifikation einer dienstrechtlichen Maßnahme als Dienstzuteilung vermag auch ein allenfalls eingeschränkter Wirkungsbereich des Beamten in qualitativer oder quantitativer Hinsicht bei der Zuteilungsdienststelle nichts zu än... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; vom 1. Februar 1991 bis zu der von ihr bekämpften dienstrechtlichen Maßnahme war sie Leiterin der Justizanstalt A. Mit schriftlicher Zuteilungsverfügung vom 29. November 1993 wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Wirkung vom 30. November 1993 "bis auf weiteres" der Justizanstalt B für Aufgaben des psychologischen Dienstes zugeteilt. Dementgegen vertrat die Beschwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0260 E 23. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstzuteilung stellt einen Dienstauftrag dar, der nicht mit Bescheid zu verfügen ist; solcherart besteht auch keine Verpflichtung zur
Begründung: eines solchen Dienstauftrages. Bei der Dienstzuteilung bedarf es der Erlassung ein... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und dem damit übereinstimmenden Inhalt des angefochtenen Bescheides sowie weiterer Urkunden ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer stand seit 1. August 1971 als Universitätsassistent am Institut für Mathematik (vormals Institut für Mathematik und Informationsverarbeitung) einer Technischen Universität in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Gleichzeitig mit der Bestellung wurde der Beschwerdeführer zur Durchf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0260 E 23. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstzuteilung stellt einen Dienstauftrag dar, der nicht mit Bescheid zu verfügen ist; solcherart besteht auch keine Verpflichtung zur
Begründung: eines solchen Dienstauftrages. Bei der Dienstzuteilung bedarf es der Erlassung ein... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vor Zustellung der von ihr bekämpften Erledigung war sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Die nunmehr von der Beschwerdeführerin angefochtene Erledigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (belangte Behörde) vom 21. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0260 E 23. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Dienstzuteilung stellt einen Dienstauftrag dar, der nicht mit Bescheid zu verfügen ist; solcherart besteht auch keine Verpflichtung zur
Begründung: eines solchen Dienstauftrages. Bei der Dienstzuteilung bedarf es der Erlassung ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §18 Abs1;AVG §56;BDG 1979 §39 Abs2;DVG 1984 §1 Abs4;DVG 1984 §2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung stellt einen Dienstauftrag dar, der nicht mit Bescheid zu verfügen ist; solcherart besteht auch keine Verpflichtung zur
Begründung: eines solchen Dienstauftrages. Bei der Dienstz... mehr lesen...