Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;DP §76 Abs2 Z1;DP §76 Abs4;DP/Stmk 1974 impl;
Rechtssatz: § 76 Abs 2 Z 1 und § 76 Abs 4 DP entspricht im wesentlichen § 14 Abs 1 und § 14 Abs 3 BDG 1979 idF vor der Nov BGBl 1995/820. Es kann daher die Rechtsprechung zu dieser Bestimmung ... mehr lesen...
Der am 31. Mai 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer i.R. in einem öffentlichen-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die in diesem Ruhestandversetzungsverfahren ergangenen aufhebenden hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1993, Zl. 92/12/0145, und vom 14. Dezember 1994, Zl. 94/12/0095, verwiesen werden, denen der nähere Sachverhalt zu entnehmen ist. Im fortgesetzten V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §14 Abs3 impl;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Persönlichkeitsstörungen können Dienstunfähigkeit bewirken (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990 ua). Stets kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalles an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit setzt keine rechtswirksame Leistungsfeststellung iSd § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979 oder eine sonstige Herabsetzung des Leistungskalküls gegenüber der bisherigen Leistungsfeststellung des Beamten voraus. Bei der amtswegigen Versetzung in den Ruhesta... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Ein "ERSATZARBEITSPLATZ" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 kann von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn sich die Dienstunfähigkeit nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz auswirkt oder in der Unfähigkeit, konkrete Tätigkeiten wahrzunehmen, äußert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Zu den "dienstlichen Aufgaben" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 gehören nicht bloß die nach der Arbeitsplatzbeschreibung mit dem Arbeitsplatz jeweils verbundenen konkreten zur Erfüllung zugewiesenen Aufgaben (hier: eines Abfertigungsbeamten im Zol... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH dient auch die "Wohlverhaltenspflicht", die den Beamten schlechthin (also ohne Rücksicht auf seine Funktion und seinen Arbeitsplatz) nach § 43 Abs 2 BDG 1979 trifft, unter anderem der Erhaltung des "Betriebsfriedens" u... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: ISd für die Staatsfunktion Verwaltung typischen Prinzips der Weisungsgebundenheit (Gehorsamspflicht) der nachgeordneten Organwalter (vgl Art 20 Abs 1 B-VG sowie § 44 BDG 1979) ist die die Verwaltung tragende Leitungsermächtigung und Weisungsermächtigung des Vorgesetzte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Auf den zwischenmenschlichen Beziehungen zur Förderung einer gedeihlichen Zusammenarbeit stellt das BDG 1979 ab, wenn es ausdrücklich das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern durch Normierung wechselseitiger Dienstpflichten (... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;
Rechtssatz: § 45 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 weisen dem Vorgesetzten und dem Dienststellenleiter besondere mit ihren Funktionen untrennbar auf Dauer verbundene Aufgaben als Dienstpflichten zu. Damit ist aber zweifellos auch die Erwartung verbunden, daß n... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides seit 1. November 1994 als Revierinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Im Hinblick auf Bedenken an seiner Dienstfähigkeit unterzog sich der Beschwerdeführer über Anordnung der Dienstbehörde im April 1994 einer Untersuchung an der Universiätsklinik für Psychiatrie. In einem Schreiben vom 22. Juni 1994 wurden die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilungschancen bestehen, dh wenn die Wiedererlangung der Diens... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides seit 1. Oktober 1994 als Amtsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung für Kärnten, wo er als Rechnungsführer tätig war. Aus Anlaß einer vom Beschwerdeführer im Jahr 1993 erfolglos angestrebten Beförderung wurde sein Arbeitsplatz folgendermaßen beschrieben: Führung der Verrechnung inklusive Monat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/01 92/12/0286 8 Stammrechtssatz Ein Schluß auf Dienstunfähigkeit ist nicht nur aufgrund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung zulässig; die Einholung derartiger medizinischer Gutachten ist daher nicht jedenfalls (zwi... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;
Rechtssatz: Ein Schluß auf Dienstunfähigkeit ist nicht nur aufgrund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung zulässig; die Einholung derartiger medizinischer Gutachten ist daher nicht jedenfalls (zwingend) erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/18 91/12/0301 2 Stammrechtssatz Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §9;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Prozeßfähigkeit und Dienstfähigkeit (iSd § 14 Abs 3 BDG 1979) sind zweierlei; die Bejahung der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht auch (schon deshalb) eine Bejahung der Dienstfähigkeit. Schlagworte Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichendHandlungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht auf Grund des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde vom 18. Juli 1994 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Salzburg. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten gehört der Beschwerdeführer auf Grund des Bescheides des: Landesinvalidenamtes für Salzburg vom 10. Oktober 1985 seit 1. Juli 1985 zum Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Invalideneinstellungsgesetz (jetzt: Behinderteneinstellungsgesetz). Mit Bescheid dieser Behö... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu ent... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 94/12/0158 4 Stammrechtssatz Eine Dienstunfähigkeit auch iSd inhaltlich dem § 14 Abs 3 BDG 1979 gleichen Bestimmungen des § 12 Abs 3 LDG 1984 liegt nur dann vor, wenn beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Abs 3 LDG 1984, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer iR in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark (zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1993, Zl. 92/12/0145). Mit Erledigung vom 8. März 1982 erteilte der Landesschulrat für Steiermark dem Beschwerdeführer eine Ermahnung wegen seines dienstlichen Verhaltens gegenüber einem Schüler der Volksschule P, insbesondere in einem Schreiben vom 30. Jänner ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 und § 12 Abs 3 LDG 1984 entspricht der Regelung des § 14 Abs 1 Z 1 und Abs 3 BDG 1979, sodaß die dazu bzw zu vergleichbaren Regelungen ergangene Judikatur des VwGH herangezogen werden kann. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Der im Dezember 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; bis zu seiner mit Zustellung des angefochtenen Bescheides bewirkten Ruhestandsversetzung war der Beschwerdeführer als Hauptschullehrer für Mathematik, Physik, Informatik, geometrisches Zeichnen, technisches Zeichnen und bildnerische Erziehung bei der Hauptschule M tätig. Aus dem eine Disziplinarangelegenheit des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Die 1962 geborene Beschwerdeführerin befand sich als Kontrollorin bis zum September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 23. August 1993 wurde sie gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Die Dienstbehörde stützte sich dabei auf die Feststellungen im polizeichefärztlichen Gutachten vom 10. August 1993. ... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor bei der Bundespolizeidirektion Wien bis Juni 1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In Verbindung mit den im hg. Verfahren zu Zl. 89/12/0018 vorgelegten Unterlagen ergibt sich, daß der Beschwerdeführer am 10. November 1974 (Einatmen von Rauchgasen) und am 5. September 1985 (Distorsion des rechten Handgelenkes) Dienstunfälle erlitten hat. Das zog verschiedene Folgen nach sich. 1. Anerkennung ... mehr lesen...