Begründung: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in ihrer Sitzung am 23.11.2000 in der Disziplinarsache des H N beschlossen, den vom Beschwerdeführer beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 B-VG angefochtenen Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom 30.10.2000 über seine vorläufige Suspendierung gemäß §112 Abs3, erster Satz BDG 1979 aufzuheben (sh. den ersten Satz des Bescheides der Disziplinarkommission vom 30.11.2000). D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: BDG 1979 §112 Abs3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens betreffend die vorläufige Suspendierung eines Gendarmeriebeamten in Folge Klaglosstellung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides seitens der Disziplinarkommission als Oberbehörde; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...