Norm: BAG §12 Abs1
Rechtssatz: Auch eine entsprechende Abänderung oder Ergänzung des Lehrvertrages bedarf der Schriftform. Entscheidungstexte 9 ObA 220/02x Entscheidungstext OGH 22.01.2003 9 ObA 220/02x Veröff: SZ 2003/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117394 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im September 1987 schloß die klagende Partei mit dem Beklagten einen Ausbildungsvertrag (Beilage A). Die klagende Partei war verpflichtet, dem Beklagten qualifizierte Trainer für die Ausbildung zum Spitzensport und die Betreuung bei Wettkämpfen zur Verfügung zu stellen, günstige Ausrüstungsmöglichkeiten durch die Aufnahme in den ÖTV-Pool-Kader zu vermitteln, den Aufenthalt und das Training im Bundessportzentrum zu ermöglichen und zu bezahlen und die jeweils er... mehr lesen...
Der am 18. August 1961 geborene Kläger war seit 1. Feber 1978 beim Beklagten als kaufmännischer Lehrling beschäftigt. Der Kläger erschien ab 2. Dezember 1978 nicht zur Arbeit. Der Beklagte richtete daher am 14. Dezember 1978 folgendes Schreiben an den Kläger: "Da Sie seit 2. Dezember d. M. unentschuldigt vom Dienstort ferngeblieben sind, setzen wir noch eine Nachfrist bis spätestens 22. Dezember 1978, bis zu welchem Datum bei uns eine schriftliche Erklärung über den Grund Ihres Fern... mehr lesen...
Norm: ABGB §152ABGB §1158 IVABGB §1162 IVBAG §12 Abs1BAG §15
Rechtssatz: Der Mündige kann alle einseitigen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die mit der weiteren Gestaltung des Dienstvertrages zusammenhängen (Kündigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung, einvernehmliche Auflösung) - der allgemeinen Regel zuwider - ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters vornehmen und soweit es sich um Erklärungen des Vertragspartners handelt, entgegen... mehr lesen...
Nach dem vor den Untergerichten unbestrittenen Sachverhalt ersuchte die am 16. Juli 1954 geborene Beklagte am 19. Mai 1971 um Aufnahme in die Kinderkranken- und Säuglingspflegeschule der klagenden Partei (Land Steiermark). Sie verpflichtet sich mit einer schriftlichen Erklärung vom selben Tag, unmittelbar nach Beendigung ihrer auf Kosten des Landes Steiermark erfolgten Ausbildung zur diplomierten Kinderkranken- und Säuglingsschwester drei Jahre hindurch in einer Krankenanstalt der kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §233 AABGB §865BAG §12 Abs1KrankenPflegeG §12
Rechtssatz: Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch Minderjährigen und Vater in einem Ausbildungsvertrag zur anschießend gleichlangen Dienstverpflichtung bei Ausbilder unter der Sanktion der Rückzahlung der Ausbildungskosten ist ein Geschäft von größerer Wichtigkeit im Sinne des § 233 ABGB und unterscheidet sich grundlegend vom gemäß § 12 BAG nicht genehmigungspflichtigen, g... mehr lesen...