Rechtssatz: Die bloße Argumentation mit einer allenfalls sogar plausiblen Rechtsauffassung allein mag ein Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum nicht ausschließen. Es bedarf bei der Einhaltung der einem am Wirtschaftsleben Teilnehmenden obliegenden Sorgfaltspflicht vielmehr einer Objektivierung durch geeignete Erkundigungen. Beruft sich der Beschuldigte auf ein Schreiben des Arbeitsinspektorates, in welchem unter anderem ausgeführt wird, "der Schichtwechsel lasse sich aber auc... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2. Juni 1992, Zl: 3-*****-91, wurde über Herrn H H in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma V******** V******** GmbH mit dem Standort in B, E***********straße **, wegen Übertretung des §3 Abs2 ARG eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfalle 72 Stunden) gemäß §27 ARG verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich ... mehr lesen...