Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 AZG

Verwaltungsgerichtshof

85 Dokumente

Entscheidungen 61-85 von 85

RS Vwgh 1992/6/29 92/18/0097

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bestehen eines Stechuhr-Kontrollsystems impliziert, daß damit, also mit den auf den Stempelkarten aufscheinenden, das Eintreffen im Betrieb einerseits und das Verlassen des Betriebes anderseits markierenden Zeitangaben, der Beginn und das Ende der Arbeitszeit festgehalten, somit die tatsä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 92/18/0169

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einordnung bestimmter Zeiten als "Ruhepausen" iSd § 11 Abs 1 AZG und damit auch iSd § 2 Abs 1 Z 1 AZG setzt voraus, daß sie von vornherein festgelegt sind (Hinweis E 24.9.1990, 90/18/0245). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180169.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/2 91/19/0248

I 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 26. November 1990 war die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (mP) "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle M", in vier Fällen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, (AZG) - dreimal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 VStG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 AZG, einmal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.12.1991

RS Vwgh 1991/12/2 91/19/0248

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0249 91/19/0250 Besprechung in: DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Daß sich ein Arbeitnehmer in der die gemäß § 16 Abs 2 AZG zulässige Einsatzzeit überschreitenden Zeit in seiner Dienstwohnung bzw im Ortsstelleng... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1991

RS Vwgh 1991/12/2 91/19/0248

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0249 91/19/0250 Besprechung in: DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: In Lehre und Rechtsprechung ist unbestritten, daß Zeiten der Arbeitsbereitschaft - dieser Begriff wird in § 5 Abs 1 AZG und § 14 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1991

RS Vwgh 1991/12/2 91/19/0248

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0249 91/19/0250 Besprechung in: DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Rufbereitschaft ist - im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft - dadurch charakterisiert, daß der Arbeitnehmer den Ort des Bereitseins... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/08/0156

1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat nach einer vom 19. Jänner bis 25. Februar 1988 durchgeführten Beitragsprüfung mit Bescheid vom 16. November 1988 den Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG die unter Zugrundelegung der kollektivvertraglichen Ansprüche und unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 und 54 Abs. 1 ASVG für die in näher bestimmten Berechnungsblättern genannten Dienstnehmer und die d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/08/0156

1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat nach einer vom 19. Jänner bis 25. Februar 1988 durchgeführten Beitragsprüfung mit Bescheid vom 16. November 1988 den Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG die unter Zugrundelegung der kollektivvertraglichen Ansprüche und unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 und 54 Abs. 1 ASVG für die in näher bestimmten Berechnungsblättern genannten Dienstnehmer und die d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Unter Arbeitszeit ist nicht nur die Zeit der tatsächlichen, normalerweise zu verrichtenden Arbeit zu verstehen, sondern auch die Zeit, in der der Dienstgeber die Freizeit des Dienstnehmers für seine Zwecke in Anspruch nimmt (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Der Transport eines Lastwagens samt Lenker von einem Ort zum anderen, um dort die (eigentliche) Lenktätigkeit wieder aufzunehmen, ist Reisezeit; dabei handelt es sich um eine besondere Verfügung des Arbeitgebers übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Für Lenker und Beifahrer von Kfz sind Zeiten der Arbeitsbereitschaft ebenfalls Arbeitszeit (Hinweis E 22.1.1991, 89/08/0279). Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §3 Abs1;ASVG §49 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Reisezeit ist prinzipiell Arbeitszeit (Hinweis OGH 14.5.1957, ArbSlg 6661), es kann jedoch rechtswirksam (kollekt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Unter Arbeitszeit ist nicht nur die Zeit der tatsächlichen, normalerweise zu verrichtenden Arbeit zu verstehen, sondern auch die Zeit, in der der Dienstgeber die Freizeit des Dienstnehmers für seine Zwecke in Anspruch nimmt (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Der Transport eines Lastwagens samt Lenker von einem Ort zum anderen, um dort die (eigentliche) Lenktätigkeit wieder aufzunehmen, ist Reisezeit; dabei handelt es sich um eine besondere Verfügung des Arbeitgebers übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §3 Abs1;ASVG §49 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;AZG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157
Rechtssatz: Reisezeit ist prinzipiell Arbeitszeit (Hinweis OGH 14.5.1957, ArbSlg 6661), es kann jedoch rechtswirksam (kollekt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/3 90/19/0293

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie bei einer vom Arbeitsinspektorat Bregenz am 9. Februar 1988 durchgeführten Arbeitszeiterhebung festgestellt worden sei, als Arbeitgeber und in seiner Funktion als Geschäftsinhaber gemäß § 9 VStG 1950 verantwortliches Organ der Firma "K." nicht für die Einhaltung der täglich maximal zulässigen Arbei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/3 90/19/0293

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie bei einer vom Arbeitsinspektorat Bregenz am 9. Februar 1988 durchgeführten Arbeitszeiterhebung festgestellt worden sei, als Arbeitgeber und in seiner Funktion als Geschäftsinhaber gemäß § 9 VStG 1950 verantwortliches Organ der Firma "K." nicht für die Einhaltung der täglich maximal zulässigen Arbei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.12.1990

RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0293

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0300
Rechtssatz: Das AZG definiert den Begriff "Arbeitszeit" in der Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 1 als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Da die Wegzeit zwischen dem Beginn und dem Ende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.12.1990

RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0293

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0300
Rechtssatz: Auch wenn die Arbeitnehmer während ihrer Beförderung zu den außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten oder umgekehrt untätig bleiben mußten, ist die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu werten, da die Selbstbestimmungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.12.1990

RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0293

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0300
Rechtssatz: Das AZG definiert den Begriff "Arbeitszeit" in der Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 1 als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Da die Wegzeit zwischen dem Beginn und dem Ende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.12.1990

RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0293

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0300
Rechtssatz: Auch wenn die Arbeitnehmer während ihrer Beförderung zu den außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten oder umgekehrt untätig bleiben mußten, ist die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu werten, da die Selbstbestimmungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/24 90/19/0245

Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 18. August 1989 enthält folgenden Spruch: "Das Arbeitsinspektorat Graz hat am 20.4.1989 bei einer Überprüfung der Baustelle G., A.-Straße, festgestellt, daß bei folgenden Dienstnehmern der "S. Gesellschaft m.b.H." die Arbeitszeit von maximal zehn Stunden täglich überschritten wurde: 1.) L.H., am 29.3.1989, 10 Stunden, 30 Minuten, am 5.4.1989, 13 Stunden, a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/24 90/19/0245

Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 18. August 1989 enthält folgenden Spruch: "Das Arbeitsinspektorat Graz hat am 20.4.1989 bei einer Überprüfung der Baustelle G., A.-Straße, festgestellt, daß bei folgenden Dienstnehmern der "S. Gesellschaft m.b.H." die Arbeitszeit von maximal zehn Stunden täglich überschritten wurde: 1.) L.H., am 29.3.1989, 10 Stunden, 30 Minuten, am 5.4.1989, 13 Stunden, a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1990

RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0245

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mehrere der Anzahl und der Dauer nach nicht genau fixierte Arbeitsunterbrechungen, die insgesamt täglich mindestens eine halbe Stunde betragen, können nicht als Ruhepausen im Sinne des § 11 Abs 1 AZG und damit auch im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 AZG angesehen werden weil sie weder von vornherein festgelegt sind, noch hinsichtlich ihrer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1990

RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0245

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mehrere der Anzahl und der Dauer nach nicht genau fixierte Arbeitsunterbrechungen, die insgesamt täglich mindestens eine halbe Stunde betragen, können nicht als Ruhepausen im Sinne des § 11 Abs 1 AZG und damit auch im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 AZG angesehen werden weil sie weder von vornherein festgelegt sind, noch hinsichtlich ihrer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1990

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