1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis wurde dem Erstrevisionswerber (in Bestätigung des Schuldspruches eines in die Spruchpunkte A. bis G. gegliederten Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 23. Mai 2017) zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Transport-Service GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin von namentlich genannten Arbeitnehme... mehr lesen...