Entscheidungen zu § 2 Abs. 4 AWG 2002

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Vorarlberg 2005/03/07 1-093/05

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 4 Z 4 AWG 2002 sind Problemstoffe gefährliche Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Weiters gelten als Problemstoffe jene gefährlichen Abfälle aller übrigen Abfallerzeuger, die nach Art und Menge mit üblicherweise in privaten Haushalten anfallenden gefährlichen Abfällen vergleichbar sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15.07.1999, Zl 97/07/0180, zu dem in § 2 Abs 2 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl Nr 50/1990 idF v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 07.03.2005

RS UVS Oberösterreich 1999/09/10 VwSen-310158/7/Ga/Fb

Rechtssatz: Aus der dem Tribunal vorgelegten Aktenlage insgesamt leuchtet die Auffassung der belangten Behörde hervor, wonach schon der Landesgesetzgeber (des neuen Oö. AWG 1997) in den hier berührten Rechtsvorschriften grundgelegt habe, daß der Anfall von Hausabfällen (§ 2 Abs.4 Z3 leg.cit.) in Privat-Haushalten ein stetiger und ausnahmsloser Lebensumstand sei und, dies voraussetzend, daher ausnahmslos und stetig auch die Bereitstellung zur Abholung zu erfolgen habe. Vor dem Hintergrund d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.09.1999

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