Begründung: Mit von der bei der Beklagten krankenversicherten Klägerin ausdrücklich verlangtem (§ 367 Abs 1 Z 2 ASVG) Bescheid vom 29.1.1991 lehnte die Beklagte den Antrag der Klägerin auf Übernahme der im Pflegeheim der Stadt Wien-Lainz ab 5.12.1990 aufgelaufenen Pflegekosten unter Berufung auf § 144 Abs 4 ASVG ab. Die fristgerechte Klage der schon in erster Instanz qualifiziert vertretenen (§ 40 Abs 1 Z 2 ASGG) Klägerin richtet sich auf Feststellung, daß es sich beim Aufenth... mehr lesen...