Norm: ZPO §477 A1ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §85 Abs2
Rechtssatz: Bringt ein Versicherter beim zuständigen Versicherungsträger einen Antrag ein, den dieser dem Gericht gemäß § 85 Abs 2 ASGG mit dem Begehren übermittelt, "dem Klagebegehren nicht stattzugeben" bzw "die Klage wegen Fristversäumnis zurückzuweisen" und wurde darüber vom Gericht entschieden, obwohl es unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten an einer (inhaltlichen) Entscheidungskompeten... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 A1ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §85 Abs2
Rechtssatz: Bringt ein Versicherter beim zuständigen Versicherungsträger einen Antrag ein, den dieser dem Gericht gemäß § 85 Abs 2 ASGG mit dem Begehren übermittelt, "dem Klagebegehren nicht stattzugeben" bzw "die Klage wegen Fristversäumnis zurückzuweisen" und wurde darüber vom Gericht entschieden, obwohl es unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten an einer (inhaltlichen) Entscheidungskompeten... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1 Z2ASGG §71 Abs3ASGG §73
Rechtssatz: Vom Versicherten, der zunächst verfrüht eine Säumnisklage einbrachte, ist nicht zu verlangen, daß er trotz nachträglicher abschlägiger Bescheiderlassung während des Verfahrens eine neue Klage einzubringen hat, weil dies ein nutzloser, übertriebener und sachlich nicht gerechtfertigter Formalismus wäre (vgl EvBl 1991/20). Es genügt vielmehr, wenn der Versicherte im bereits an... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1 Z2ASGG §71 Abs3ASGG §73
Rechtssatz: Vom Versicherten, der zunächst verfrüht eine Säumnisklage einbrachte, ist nicht zu verlangen, daß er trotz nachträglicher abschlägiger Bescheiderlassung während des Verfahrens eine neue Klage einzubringen hat, weil dies ein nutzloser, übertriebener und sachlich nicht gerechtfertigter Formalismus wäre (vgl EvBl 1991/20). Es genügt vielmehr, wenn der Versicherte im bereits an... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1 Z2ASGG §71 Abs3ASGG §73
Rechtssatz: Vom Versicherten, der zunächst verfrüht eine Säumnisklage einbrachte, ist nicht zu verlangen, daß er trotz nachträglicher abschlägiger Bescheiderlassung während des Verfahrens eine neue Klage einzubringen hat, weil dies ein nutzloser, übertriebener und sachlich nicht gerechtfertigter Formalismus wäre (vgl EvBl 1991/20). Es genügt vielmehr, wenn der Versicherte im bereits an... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1. Daß der Verfügungssatz eines Bescheides in Form einer Bitte abgefaßt ist, steht der Annahme einer Regelung nicht entgegen. 2. Selbst ein unklarer Verfügungssatz eines Bescheides führt nicht automatisch zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. 3. Wenn in einem Beitragsbescheid der Einzugsstelle die Versicherten, auf die sich die Entscheidung bezieht, nicht mit Namen oder wenigstens so genau bezeichnet sind... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: 1. Daß der Verfügungssatz eines Bescheides in Form einer Bitte abgefaßt ist, steht der Annahme einer Regelung nicht entgegen. 2. Selbst ein unklarer Verfügungssatz eines Bescheides führt nicht automatisch zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. 3. Wenn in einem Beitragsbescheid der Einzugsstelle die Versicherten, auf die sich die Entscheidung bezieht, nicht mit Namen oder wenigstens so genau bezeichnet sind... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254ASGG §67 Abs1GSVG §131cGSVG §132GSVG §133
Rechtssatz: Hat der Versicherte stets und ausschließlich eine Erwerbsunfähigkeitspension (§§ 132, 133 GSVG) und keine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach (§ 131 c GSVG) begehrt, so handelt es sich insoweit - so wie etwa zwischen einer Invaliditätspension im Sinne des § 254 ASVG und einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Reichweite des Bescheidspruches ist einerseits nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides und andererseits auch vor dem Hintergrund des gestellten Klagsantrages zu interpretieren. Entscheidungstexte 10 ObS 23/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 23/96 10 ObS 124/07v Entschei... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Reichweite des Bescheidspruches ist einerseits nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides und andererseits auch vor dem Hintergrund des gestellten Klagsantrages zu interpretieren. Entscheidungstexte 10 ObS 23/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 23/96 10 ObS 124/07v Entschei... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z7ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §86
Rechtssatz: Brachte ein Kläger gegen einen abweisenden Bescheid des Versicherungsträgers zuerste eine Klage wegen Insolvenzausfallgeld in einer bestimmten Höhe ein und begehrte einen Tag später mit einer zweiten Klage einen weiteren Betrag an Insolvenzausfallgeld, ist die weitere Klage lediglich als zulässige Klagsausdehnung zu werten. Eine Zurückweisung der zweiten Klage wegen Unzulässigkeit des R... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z7ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §86
Rechtssatz: Brachte ein Kläger gegen einen abweisenden Bescheid des Versicherungsträgers zuerste eine Klage wegen Insolvenzausfallgeld in einer bestimmten Höhe ein und begehrte einen Tag später mit einer zweiten Klage einen weiteren Betrag an Insolvenzausfallgeld, ist die weitere Klage lediglich als zulässige Klagsausdehnung zu werten. Eine Zurückweisung der zweiten Klage wegen Unzulässigkeit des R... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z2
Rechtssatz: Säumnis im Sinn des § 67 Abs 1 Z 2 ASGG liegt nur dann nicht vor, wenn der Versicherungsträger die Sachentscheidung binnen sechs Monaten erlassen hat. Entscheidungstexte 8 ObS 2/95 Entscheidungstext OGH 13.07.1995 8 ObS 2/95 10 ObS 173/01s Entscheidungstext OGH 30.07.2001 10 ObS 173/01s Vgl; Be... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z2
Rechtssatz: Säumnis im Sinn des § 67 Abs 1 Z 2 ASGG liegt nur dann nicht vor, wenn der Versicherungsträger die Sachentscheidung binnen sechs Monaten erlassen hat. Entscheidungstexte 8 ObS 2/95 Entscheidungstext OGH 13.07.1995 8 ObS 2/95 10 ObS 173/01s Entscheidungstext OGH 30.07.2001 10 ObS 173/01s Vgl; Be... mehr lesen...