Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §69
Rechtssatz: Für die Interpretation des Bescheidbegriffs im Sinne der §§ 67 ff ASGG gelten die zum AVG entwickelten Kriterien. Entscheidungstexte 10 ObS 2/01v Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 ObS 2/01v Veröff: SZ 74/23 8 ObS 12/03b Entscheidungstext OGH 16.10.2003 8 ObS 12/03b Beisatz: Die Frag... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §69
Rechtssatz: Für die Interpretation des Bescheidbegriffs im Sinne der §§ 67 ff ASGG gelten die zum AVG entwickelten Kriterien. Entscheidungstexte 10 ObS 2/01v Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 ObS 2/01v Veröff: SZ 74/23 8 ObS 12/03b Entscheidungstext OGH 16.10.2003 8 ObS 12/03b Beisatz: Die Frag... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung der Alterspension gemäß § 253 ASVG wird durch einen Bescheid, mit dem über einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension entschieden wird, nicht erledigt. Entscheidungstexte 10 ObS 183/00k Entscheidungstext OGH 11.07.2000 10 ObS 183/00k European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung der Alterspension gemäß § 253 ASVG wird durch einen Bescheid, mit dem über einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension entschieden wird, nicht erledigt. Entscheidungstexte 10 ObS 183/00k Entscheidungstext OGH 11.07.2000 10 ObS 183/00k European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß § 67 Abs 1 Z 1 ASG... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß § 67 Abs 1 Z 1 ASG... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1
Rechtssatz: Die Nichterlassung eines Bescheides eröffnet nach § 67 Abs 1 ASGG nur dann die Möglichkeit zur Säumnisklage, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 202/98y Entscheidungstext OGH 01.12.1998 10 ObS 202/98y Veröff: SZ 71/204 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...