Norm: ZPO §54 Abs1 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §48ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Auch der Kostenersatzanspruch des Versicherungsträgers nach § 77 Abs 3 ASGG setzt eine ordnungsgemäße Verzeichnung der begehrten Kosten voraus. Entscheidungstexte 6 Rs 48/21g Entscheidungstext OLG Graz 16.09.2021 6 Rs 48/21g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2021... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §78ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Wenn für eine Partei erkennbar ist, dass ein verfahrensbeendender Beschluss ergehen kann, hat sie - bei sonstigem Anspruchsverlust - sukzessive in jedem Schriftsatz und bei jeder Einvernahme ihre Kosten zu verzeichnen. Entscheidungstexte 6 R 65/21g Entscheidungstext LG Ried/Innkreis 27.05.2021 6 R 65/21g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1ZPO §55ZPO §526
Rechtssatz: Inhaltserfordernisse eines Kostenrekurses/einer Kostenrüge Entscheidungstexte 6 Ra 21/21m Entscheidungstext OLG Graz 23.03.2021 6 Ra 21/21m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2021:RG0000197 Im RIS seit 18.01.2022 Zuletz... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Kosten setzt deren Verzeichnung voraus. Eine aktenkundige Entrichtung von Pauschalgebühren vermag deren Verzeichnung nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 6 Ra 80/20m Entscheidungstext OLG Graz 22.12.2020 6 Ra 80/20m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2020:RG0000189 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §54 Abs1ZPO §48
Rechtssatz: Das Nichterscheinen zu mehreren Untersuchungsterminen beim Sachverständigen trotz entsprechender und wiederholter Belehrungen ohne Entschuldigung verwirklicht den Tatbestand des § 77 Abs 3 ASGG. ln diesem Fall kann dem Kläger grundsätzlich der Ersatz der Kosten jener versäumten Termine, die er trotz Belehrung nicht wahrgenommen hat, nach Billigkeit auferlegt werden. Jede Kostenentscheidung, die... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Schränkt der Kläger das Begehren mit dem Vorbringen ein, es sei ein Vergleich geschlossen worden und er habe deshalb eine Zahlung erhalten, kann mangels gegenteiliger Hinweise auch ohne konkrete Behauptungen angenommen werden, die Zahlung sei erst nach der Klagseinbringung geflossen, sodass diese Klagseinschränkung keine nachteiligen Kostenfolgen für den Kläger hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: § 54 Abs 1 ZPO regelt nur den spätesten Zeitpunkt der Verzeichnung der Kosten. Jede frühere Verzeichnung ist und bleibt wirksam. Demnach sind trotz nicht gelegtem Kostenverzeichnis der obsiegenden Partei die in ihren zweckentsprechenden Schriftsätzen verzeichneten Kosten grundsätzlich zuzusprechen. Entscheidungstexte 2 Ob 11/19k Entscheidungstext OGH 17... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Prozesskosten sind Kosten der Partei und nicht Kosten des Rechtsvertreters. Im Fall eines Vertreterwechsels hat der nachfolgende Vertreter die Kosten für die Leistungen des Vorgängers in das Kostenverzeichnis aufzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ra 53/18p Entscheidungstext OLG Graz 08.11.2018 6 Ra 53/18p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Eine Verzeichnung der Kosten gleichzeitig mit dem Antrag auf Kostenzuspruch und der Klagsrücknahme ist rechtzeitig im Sinn des § 54 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 6 Rs 9/18t Entscheidungstext OLG Graz 08.02.2018 6 Rs 9/18t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2018:RG0000150 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1ZPO §54 Abs2GGG §2 Z1 litc
Rechtssatz: Wird dem Nebenintervenienten aufgrund einer Judikaturänderung des VwGH nachträglich die Pauschalgebühr für die (erfolgreiche) Berufung vorgeschrieben, ist eine sinngemäße Anwendung des § 54 Abs 2 ZPO angebracht. Entscheidungstexte 1 R 180/17x Entscheidungstext OLG Linz 10.01.2018 1 R 180/17x ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf ein Anerkenntnisurteil (nicht aber bei einem Teilanerkenntnisurteil) muss sofort ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden. Entscheidungstexte 37 R 22/06v Entscheidungstext LG Eisenstadt 18.12.2006 37 R 22/06v Schlagworte Anerkenntnisurteil; Kostenverzeichnis; rechtzeitige Verzeichnun... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Die bloße Nennung einer kostenverursachenden Verfahrenstatsache genügt für einen Kostenzuspruch nicht, muss doch die Kostennote eine ziffernmäßige Aufstellung aller beanspruchten Kostenbeträge enthalten. Entscheidungstexte 1 Ob 8/06t Entscheidungstext OGH 07.03.2006 1 Ob 8/06t 9 ObA 4/12x Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §54 Abs1EO §74aMeldeV §14MeldeV §15Abs2GebG §14TP6
Rechtssatz: Die Kosten einer Online-Meldeanfrage im Einzelfall lassen sich praktisch gar nicht bestimmen und bescheinigen, weil sie neben der Abfragengebühr von € 3,-- gemäß § 15 Abs. 2 MeldeG-Durchführungsverordnung/MeldeV, nicht auf die einzelne Abfrage bezogene Kosten, wie den pauschalen Kostenersatz gemäß § 14 MeldeG-Durchführungsverordnung/MeldeV, aber auch Online-Geb... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1ZPO §85
Rechtssatz: Auch die Privatbeteiligungskosten sind aufzuschlüsseln. Diesbezüglich besteht keine Verbesserungspflicht. Entscheidungstexte 16 R 70/02k Entscheidungstext OLG Wien 13.05.2002 16 R 70/02k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLGW009:2002:RW0000023 Dokumentnummer... mehr lesen...