Rechtssatz: Der im Feststellungsprozeß über eine Konkursforderung obsiegende beeidete Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als Masseverwalter hat keinen Kostenersatzanspruch nach dem RAT. Entscheidungstexte 8 Ra 189/96i Entscheidungstext OLG Wien 04.02.1997 8 Ra 189/96i mehr lesen...
Norm: ARB 1965 Art3 Abs3ZPO §42 Abs1
Rechtssatz: Mangels einer anderen Bestimmung der ARB 1965 ist davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer Anspruch auf Vergütung jener Kosten hat, die ihm im Fall eines Obsiegens vom Gegner zu ersetzen wären, daher auch solcher nach § 42 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 173/71 Entscheidungstext OGH 13.10.1971 7 Ob 173/71 Veröff: VersR 1972,84... mehr lesen...