Norm: AVG §68ZPO §411 GZPO §416 Abs1
Rechtssatz: Die formelle Rechtskraft tritt mit der Zustellung oder Verkündung eines durch ein Rechtsmittel (Berufung oder Vorstellung) nicht mehr anfechtbaren Bescheids der in Betracht kommenden einzigen oder höchsten Instanz, mit dem ungenützten Verstreichen der der Partei zur Verfügung stehenden Rechtsmittelfrist, mit der Abgabe eines Rechtsmittelverzichts oder mit der Zurücknahme eines erhobenen Rechtsmit... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem am 11.Juni 1987 verkündeten Urteil des Erstgerichtes (AZ 12 C 223/87) gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden; über Antrag der klagenden Ehegattin wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des beklagten Mannes an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Die Parteien erklärten unmittelbar nach der Urteilsverkündung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Scheidungsurteil wurde ihren Rechtsvertretern am 23.Juni 1987 zugestellt. Am 23.Juni 19... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung vom 17. Oktober 1986, ON 2, gebot das Erstgericht der verpflichteten Partei ab sofort, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "DIE G*** W***" das Ankündigen und/oder Durchführen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder der Erhalt von Preisen sonst von einem Zufall abhängig ist, wenn dabei - etwa durch die Teilnahmebedin... mehr lesen...
Norm: ZPO §409 Abs3ZPO §416 Abs1
Rechtssatz: Die Vollstreckbarkeit tritt frühestens ein, wenn der Exekutionstitel gegenüber dem Verpflichteten wirksam wurde, weil erst ab diesem Zeitpunkt die darin festgelegte Verpflichtung beginnt. Besteht der Exekutionstitel in einem Beschluß, von dem den Parteien (hier: gemäß § 402 Abs 2 in Verbindung mit § 64 Abs 1 EO) eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, so beginnen seine Wirksamkeit und die Lei... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner schlossen miteinander am 28. Juni 1958 die beiderseits erste Ehe, der ein am 12. Oktober 1958 geborener Sohn entstammt. Am 12. September 1980 brachte der Antragsgegner gegen die Antragstellerin beim Landesgericht Salzburg eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage ein, die er in der Folge auch auf die §§ 50, 51 und 55 EheG gründete. Die Antragstellerin war in diesem Verfahren zunächst von Rechtsanwalt Dr. W***, dem sie am 18. Oktober... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 4.7.1984, 14 Cg 249/82, aus dem Verschulden des Beklagten und jetzigen Antragsgegners geschieden; die Frage des Unterhaltes und der Kosten blieb dem Endurteil vorbehalten. Das Teilurteil wurde der Antragstellerin am 4.7.1984 zugestellt. Die vom Beklagten dagegen erhobene Berufung wurde vom Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 10.1.1985 als verspätet zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde de... mehr lesen...
Begründung: Unter Hinweis auf die am 20. Oktober 1983 erfolgte Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner begehrte die Antragstellerin in ihrem am 30. Oktober 1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse gemäß den §§ 81 ff. EheG aufzuteilen. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, er sei im Hinblick auf die Jahresfrist des § 95 EheG verspätet gestellt worden. Der in dieser Gesetzesstelle genannte Eintritt ... mehr lesen...