Begründung: Der Antragsteller mietete vom Antragsgegner mit Mietvertrag vom 6. 3. 2004 die Wohnung Top 16 in *****. Das Bestandverhältnis begann am 1. 4. 2004. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von rund 54 m² und einen Balkon mit 6 m². Als monatlicher Hauptmietzins war ein Betrag von netto 331,35 EUR, dessen Wertsicherung gemäß §[§] 5 [f] RichtWG und eine monatliche Inventarmiete von netto 64,68 EUR vereinbart. Der Antragsgegner schrieb dann dem Antragsteller infolge Indexanpassung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §394 Abs1ZPO §395ZPO §396 Abs1ZPO §396 Abs2ZPO §411 Abs1 Aa
Rechtssatz: Ein Urteil, das auf einer Parteiendisposition über den geltend gemachten Anspruch beruht und dem daher keine Sachverhaltsermittlung durch das Gericht zugrundeliegt, ist in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft teilhaft wie ein Urteil, das nach einem kontradiktorischen Verfahren gefällt wurde; es kommt ihm daher die gleiche Bindungswirkung zu. ... mehr lesen...