Entscheidungen zu § artikel1zu22 Abs. 1 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2005/12/1 6Ob217/05p, 6Ob135/12i, 6Ob105/14f

Norm: PSG §22 Abs1
Rechtssatz: 1. Der Begriff der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft durch eine Privatstiftung im § 22 Abs 1 Z 2 PSG als Voraussetzung für die Aufsichtsratspflicht ist nach dem gesetzlichen Schutzzweck der Arbeitnehmermitbestimmung dahin auszulegen, dass schon eine wenig intensive Einflussnahme in einem wichtigen Leitungsbereich (etwa im Finanzbereich) ausreicht, um eine einheitliche Leitung bejahen zu können. 2. Di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.12.2005

TE OGH 2005/12/1 6Ob217/05p

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Entscheidung | OGH | 01.12.2005

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