Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss vom 13. August 2010, AZ 7 Bs 290/10m (ON 24 des Hv-Aktes), gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Beschuldigten Thomas F***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 28. Juli 2010, GZ 27 HR 83/10d-13, mit welchem die über diesen am 14. Juli 2010 verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 3 lit a und d StPO fortgesetzt wurde, nicht Folge und ordnete die Fo... mehr lesen...
Gründe: In dem gegen Joshua B***** A***** und zahlreiche weitere Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Wien geführten Ermittlungsverfahren wurde über Sylvia Be***** mit Beschluss des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. Jänner 2010 die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 2 und 3 lit b StPO verhängt (ON 34) und mit Beschluss vom 5. März 2010 aus denselben Haftgründen mit Wirksamkeit bis 5. M... mehr lesen...
Gründe: Andrzej S***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengericht vom 21. September 2009, GZ 36 Hv 30/08v-214, im zweiten Rechtsgang erneut des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 erster und zweiter Fall und Z 3, 130 dritter und vierter Fall StGB (I), des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB (II) sowie des Verbrechens der Verleumdung n... mehr lesen...
Gründe: Anträgen der Staatsanwaltschaft vom 30. August 2009 (S 3n verso in ON 1) folgend, wurde über den aufgrund eines internationalen Haftbefehls vom 20. Juni 2006 (ON 45) am 29. Jänner 2009 in Moskau festgenommenen (ON 65) und - nach Auslieferung zur Strafverfolgung (ON 85) - am 28. August 2009 in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingelieferten (ON 90) Beschuldigten Vladimir P***** mit Beschluss des Einzelrichters vom 30. August 2009 (ON 92) wegen des Verdachts der Verbrechen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Oberlandesgericht Innsbruck die vom Landesgericht Feldkirch am 6. März 2009 über Sven M***** verhängte (ON 41) und mit Beschluss vom 19. März 2003 (ON 50) fortgesetzte Untersuchungshaft seinerseits aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO bis zum 9. Juni 2009 fort (ON 66). Zur Haftvoraussetzung des dringenden Tatverdachts stellte das Oberlandesgericht fest, der Beschuldigte stehe in dringendem Verdach... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §3 Abs1GRBG §7 Abs1GRBG §11
Rechtssatz: § 2 Abs 1 GRBG bezeichnet nur unrichtige Gesetzesanwendung als Grundrechtsverletzung und führt dabei „insbesondere" einzelne gravierende Fälle namentlich an. Ermessensausübung innerhalb der gesetzlichen Grenzen hingegen kann zwar durch eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts ersetzt, nicht aber als unrichtig charakterisiert werden. Der Oberste Gerichtshof ist demnach nicht dazu a... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1GRBG §7 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Grundrechtsverletzung führt zur Aufhebung der mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Entscheidung. Wird diese nicht aufgehoben, hat das Erstgericht umgehend neuerlich über die Haftfrage zu entscheiden. Entscheidungstexte 15 Os 36/05s Entscheidungstext OGH 21.04.2005 15 Os 36/05s 13 Os 4... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1
Rechtssatz: Ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über die Fortsetzung der Untersuchungshaft mit einem Begründungsmangel (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO, § 10 GRBG) behaftet, so stellt der Oberste Gerichtshof die Grundrechtsverletzung fest, hebt die angefochtene Entscheidung jedoch nicht auf, sondern trägt dem Erstgericht (hier: dem Vorsitzenden des Schöffensenates) auf, unverzüglich von Amts wegen neuerlich über die Haft zu ent... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1
Rechtssatz: Für eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch des Beschwerdeführers bietet das Grundrechtsbeschwerde-Verfahren keinen Raum. Entscheidungstexte 15 Os 41/97 Entscheidungstext OGH 24.04.1997 15 Os 41/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107319 Dok... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1StPO §221 Abs1StPO §447StPO §455 Abs2StPO §459
Rechtssatz: Die Vorführung eines der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht ferngebliebenen Beschuldigten, der weder unter Aufforderung zum persönlichen Erscheinen (§§ 455 Abs 2, 459 StPO) noch unter Androhung der Vorführung (§ 221 Abs 1 in Verbindung mit § 447 StPO) gehörig geladen worden war, verletzt diesen im Grundrecht auf persönliche Freiheit. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: GRBG §5GRBG §7 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 5 GRBG hat eine Grundrechtsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung, wie dies der im Haftrecht überwiegend geltenden Regelung und der Besonderheit der Grundrechtsbeschwerde als (außerordentlicher) Rechtsbehelf entspricht. Dies bedeutet, daß der durch die in Beschwerde gezogene Entscheidung oder Verfügung geschaffene Rechtszustand bis zum allfälligen Ausspruch des OGH, daß dadurch eine Grundrechtsverle... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1
Rechtssatz: Nach zwischenweiliger Enthaftung des Beschwerdeführers ist eine förmliche Aufhebung der grundrechtswidrigen Haftentscheidung nicht mehr erforderlich. Entscheidungstexte 13 Os 32/93 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 13 Os 32/93 14 Os 83/96 Entscheidungstext OGH 18.06.1996 14 Os 83/96 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7 Abs1StPO §193 Abs3StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Nach Ablauf der Fristen des § 193 Abs 3 StPO ohne zuvor für zulässig erklärter längerer Dauer der Haft ist jede Untersuchungshaft eine (grundrechtswidrige) rechtswidrige. Da das OLG die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer für zulässig erklärte, obwohl im Zeitpunkt der Entscheidung die Sechsmonatefrist des § 193 Abs 3 StPO bereits abgelaufen war,... mehr lesen...