Gründe: Mit Beschluß vom 27.Mai 1993, GZ 15 Os 100,103/93-24, kassierte der Oberste Gerichtshof in teilweiser Stattgebung der vom Angeklagten Dr.Dipl.Ing.P***** gegen das schöffengerichtliche Urteil des Landesgerichtes Wels vom 21.November 1991, GZ 16 Vr 1566/85-1385, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde mehrere Schuldspruchsfakten, demgemäß auch den Strafausspruch und verwies die Strafsache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Landesgericht Innsbruc... mehr lesen...
Norm: GRBG §4 Abs1GRBG §13 Abs1
Rechtssatz: Da das Grundrechtsbeschwerdegesetz, BGBl 1992/864, (erst) mit 1. Jänner 1993 in Kraft getreten ist, ist für lange davor liegende Zeiträume, die der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft zugebracht hat, die im § 4 Abs 1 GRBG normierte Beschwerdefrist jedenfalls nicht gewahrt. Entscheidungstexte 15 Os 41/97 Entscheidungstext OGH 24.04.1997 ... mehr lesen...