Norm: StPO §23StPO §86 Abs1StPO §196StPO §281 Abs1 Z5StPO §292
Rechtssatz: Die Tatsachenannahmen eines Beschlusses verletzen das Gesetz, wenn sie ein Begründungsdefizit iSd § 281 Abs 1 Z 5 StPO aufweisen und demnach willkürlich getroffen wurden (15 Os 35/18p) Entscheidungstexte 14 Os 142/18s Entscheidungstext OGH 25.06.2019 14 Os 142/18s Beisatz: Eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann Dr. E. Solé und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** AG, *****, vertreten durch Fellner, Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Martin Kranich, Rechtsanwalt in Wien, wegen 112.082,20 EUR sA, über ... mehr lesen...
Gründe: In einer im Verfahren 39 Hv 50/09h des Landesgerichts Salzburg eingebrachten Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft Wien den Angeklagten Sokol M***** und Dervish B***** ein als Verbrechen des gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 dritter und vierter Fall, 15 StGB, hinsichtlich des Zweitgenannten als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB, beurteiltes Verhalten zur Last. Ein Einspruch dagegen liegt ni... mehr lesen...
Gründe: Gegen DI Elmar V***** sowie weitere Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB anhängig. Über den am 21. Mai 2008 Festgenommenen wurde die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 2 und 3 lit b StPO verhängt. Mit Beschluss des Ermittlungsrichters vom 7. Juli 2008 wurde die Untersuchungshaft gegen ihn aus diese... mehr lesen...
Gründe: Gegen Kevin K***** sowie weitere Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB sowie auch wegen der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, in eventu der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB anhängig. Über den am 21. Mai 2008 Festgenommenen wurde die Untersuchungshaft aus den Ha... mehr lesen...
Gründe: Gegen Leonardo H***** sowie weitere Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB sowie auch wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB in eventu des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB anhängig. Gegen Leonardo H***** sowie weitere Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile sowie drei weitere physische Personen waren Gesellschafter einer mittlerweile liquidierten GmbH, die Software entwickelte. Der Kläger und der Geschäftsführer der Beklagten, die gleichfalls Software entwickelt, gründeten seinerzeit die GmbH, um für die Beklagte Programmiertätigkeiten zu übernehmen. Der Geschäftsführer der Beklagten war auch eine Zeit lang Geschäftsführer der GmbH, legte diese Funktion aber nach Schwierigkeiten bei der Abwicklung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 27. August 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Falmbigl als Schriftführer in der Strafsache gegen Johannes G***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 1... mehr lesen...
Norm: StPO §86 Abs1 BStPO 388 Abs1 B
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbelehrung wird - wenngleich von der in der Entscheidung zum Ausdruck kommenden Willenserklärung des Gerichts verschieden - von § 86 Abs 1 erster Satz StPO zum integrierenden Bestandteil jedes Beschlusses erklärt. Ein schriftlich auszufertigender Beschluss (§ 86 Abs 2 und 3 erster Satz StPO) ist daher nur dann - die Beschwerdefrist des § 88 Abs 1 zweiter Satz StPO auslösend - bekan... mehr lesen...
Gründe: Im vorerst gegen unbekannte Täter („Armando" und „Beckham"), in der Folge gegen Sabit F***** und weitere Beschuldigte wegen Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 2 Z 2 SMG anhängigen Ermittlungsverfahren ordnete die Staatsanwaltschaft Graz zu GZ 7 St 297/07p-26, eine Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung sowie eine Überwachung von Nachrichten hinsichtlich des Mobiltelefonanschlusses mit der Nummer ***** gemäß §§ 134 Z 2 und 3, 135 Abs 2 Z 3, Abs... mehr lesen...
Norm: StPO §86 Abs1StPO §105
Rechtssatz: Der eindeutige Verweis auf die
Begründung: der staatsanwaltschaftlichen Anordnung, der der Bewilligungsbeschluss überdies unmittelbar angeschlossen ist, stellt methodisch nichts anderes dar als die - ebenfalls zulässige (13 Os 21/01) - Wiedergabe dieses Textes selbst. Der Verweis des Einzelrichters auf die
Begründung: der Anordnung bedeutet, dass sich der Einzelrichter diese zu Eigen macht und sich damit i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 11. 2004 ereignete sich in S***** ein Verkehrsunfall, an welchem Sabine N***** mit ihrem PKW Audi A80 Avant sowie Sonja K*****, die das Alleinverschulden am Verkehrsunfall trifft, mit ihrem bei der G***** AG (in der Folge immer: Versicherung) haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Das Fahrzeug Audi A80 Avant wurde in der Werkstatt des Klägers von einem Sachverständigen der Versicherung begutachtet. Der entstandene Streifschaden an der rechten Seite ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (§ 478 StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (Paragraph 478, StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraph 125, schuldig erkannt und zu einer Gelds... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Kurt F*****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Thomas M*****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung der ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach Paragraph 508 a, Absat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried M***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 erster Fall, 15 StGB (I) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried M***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist karenzierter Polizeibeamter. Der Beklagte war Landesrat und ist nunmehr Volksanwalt. Der Kläger hat mit der Veröffentlichung eines Buches die sogenannte "Spitzelaffäre", über die in den Medien breit berichtet wurde, ausgelöst und in seinem Buch sowie bei Vernehmungen vor der Wirtschaftspolizei verschiedene Funktionäre einer politischen Partei, unter anderem auch den Beklagten, gesetzwidriger Handlungen bei der Beschaffung persönlicher Daten bezichtigt, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die minderjährige Tochter der Klägerin ist seit März 1998 abgängig. Ein Sachverständiger hatte im Zuge der eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung ein Gutachten erstattet, das die Sicherheitsbehörden und das Gericht veranlassten, die Erhebungen gegen die Klägerin als potentielle Täterin nicht mehr mit der gleichen Intensität wie zuvor weiterzuverfolgen. Der Beklagte hatte den Verdacht, dass die Mutter des Kindes an dessen Verschwinden mitgewirkt hat. Er wollte... mehr lesen...
Gründe: Mit (auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltendem) Urteil des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 12. Jänner 2000, GZ 5 U 434/99i-13, wurden Margit F***** und (ihre Schwester) Sonja St***** des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 25. September 1999 gegenüber Beamten der Gendarmerieposten Spittal an der Drau und Seeboden behauptet hatten, (ihr Bruder) Arthur St*****, der Ehemann der Privatanklägerin Anna St*****, sei kein... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1RAO §9StPO §86 Abs1
Rechtssatz: Ein Verteidiger, der eine Strafanzeige erstattet, ist strafrechtlich durch die Information seines Klienten gedeckt, kann sich aber disziplinär verantwortlich machen, wenn sich bei eingehender Prüfung der Rechtsfrage ergeben hätte, daß kein strafbarer Tatbestand vorliegt. Entscheidungstexte 16 Bkd 2/98 Entscheidungstext OGH 04.05.1... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches begehrt der Kläger die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der den beklagten Parteien geboten werde, die Behauptung und/oder Verbreitung von Äußerungen zu unterlassen, der Kläger habe a) ohne Information der erstbeklagten Partei und ohne Absprache von Lastenfreistellungen Anteile von Liegenschaften der P***** Handelsgesellschaft mbH veräußert, b) im Vollmachtsnamen der P***** GesmbH ohne Zustim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1962 Inhaber und Leiter der Schischule in Pertisau, wo er auch einen Schiverleih betreibt. Die erstbeklagte KG betreibt seit etwa 1983 in Pertisau gleichfalls einen Schiverleih; die Zweitbeklagte ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 21.12.1987 richtete der Beklagtenvertreter namens der Erstbeklagten nachstehendes Schreiben an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung II c: "Ich vertrete die Firma '... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 14.November 1988, GZ 1 U 644/88-21, wurde Dr. Karl P*** des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. Februar 1988 in Wien Anna O***, Anna F***, Elisabeth P***, Leopoldine S***, Gertraud S***, Maria O***, Hermine S*** und Rudolf O*** eines unehrenhaften und gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt hat, das geeignet war, die Genannten in der öffentlichen Meinung verächt... mehr lesen...
Norm: AVG §13 Abs1StGB §114 Abs1StPO §86 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung der Frage, ob jemand bei dem ihm angelasteten ehrenrührigen Verhalten das jedermann zustehende Anzeigerecht gemäß § 86 Abs 1 StPO oder § 13 Abs 1 AVG ausgeübt hat, ist auch das Motiv für die Tathandlung bedeutsam. Wollte darnach der Täter gar keine Strafanzeige erstatten, so kann ihm auch der Rechtfertigungsgrund des § 114 Abs 1 StGB nicht zugutekommen. ... mehr lesen...
Gründe: Josef S*** wurde mit dem - auch Teilfreisprüche enthaltenden - Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 15. Oktober 1986, GZ 38 Vr 203/86-30, der Vergehen des Betruges nach § 146 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (1. Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 StGB zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Vorhaft vom 17.März 1986, 16.00 Uhr bis 24.April 1986, 17.45 Uhr auf die verhängte Strafe anger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 Satz3 BVStPO §86 Abs1
Rechtssatz: Eine besondere Sorgfaltspflicht des Anzeigers in der Richtung, die vorliegenden Verdachtsgründe auf ihre Stichhältigkeit zu prüfen und das Für und Wider selbst abzuwägen, besteht nicht. Dies würde dem öffentlichen Interesse, den Behörden Kenntnis von strafbaren Handlungen zu verschaffen, widersprechen. Es genügt daher grundsätzlich das Vorliegen nicht offenkundig bereits widerlegter Verdac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, die beklagte Partei habe gegen den Kläger als einen ihrer Vertragsärzte an die Bundespolizeidirektion Wien wissentlich eine völlig unbegründete Anzeige erstattet, wonach der Verdacht des Rezeptbetruges durch Ausfertigung und Einlösung eines Rezeptes für der betreffenden, 86-jährigen Patientin nie zugekommene Augentropfen im Werte von 19,40 S vorliege, die beklagte Partei habe diesen Verdacht auch noch in einer Pressekonferenz ausdrücklich a... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs2 CStGB §144 Abs2StPO §86 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Drohung mit Strafanzeige: Wer sein Anzeigerecht wegen eines erwiesenen Diebstahls bewußt mißbraucht, um dem Delinquenten eine Handlung abzunötigen (hier: Schadenersatzleistungen für angeblich früher begangene Diebstähle), verstößt gegen die guten Sitten. Entscheidungstexte 11 Os 120/84 En... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §6 BStPO §33 BaStPO §86 Abs1 BStPO §88 Abs1 BStPO §268
Rechtssatz: Unrichtige Rechtsmittelbelehrung. Entscheidungstexte 2 Os 451/46 Entscheidungstext OGH 21.09.1946 2 Os 451/46 Beisatz: Kein Nichtigkeitsgrund. (T3) 5 Os 40/51 Entscheidungstext OGH 06.02.1951 5 Os 40/51 Auch; Beisatz: Kein Wiedereinset... mehr lesen...