Norm: StPO §79 Abs1StPO §79 Abs4StPO §410 Abs1StPO §410 Abs2
Rechtssatz: Aus der von § 410 Abs 1 StPO den Gerichten auferlegten Pflicht, gegebenenfalls, und zwar ungeachtet allfälliger Anträge des Verurteilten, von Amts wegen nach §31a StGB vorzugehen, folgt - von nachträglichem Absehen von einer Zusatzstrafe nach § 40 zweiter Satz StGB abgesehen - zwingend, dass dem Verurteilten auch dann das von § 410 Abs 2 StPO eingeräumte Anfechtungsrecht z... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ. 36 Vr 1655/86 des Landesgerichts Innsbruck stellte die Staatsanwaltschaft am 5.Juni 1986 gegen den am 1. Februar 1935 geborenen, beschäftigungslosen und in Wien wohnhaften Alfred R*** den Strafantrag wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z. 1, 161 StGB. Einem Antrag des Beschuldigten, die Strafsache im Hinblick auf seinen Wohnort gemäß § 63 StPO. dem Landesgericht für Strafsachen Wien zuzuweisen, wurde vom Obersten Gerichtshof ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Rudolf W*** in Abwesenheit des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 28.Februar 1979 bis 31.Juli 1980 in Wien im (Kompetenz-)Bereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19.Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz versucht, durch vorsätzliche Nichtabgabe von Erklärungen zur Umsatzsteuer nach Inanspruchnahme ungerecht... mehr lesen...
Norm: StPO §77 Abs1StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §221 Abs1StPO §273 ffStPO §454
Rechtssatz: Ein Verzicht des Angeklagten auf die Schriftlichkeit der Vorladung zu einem ihm (in der vertagten Hauptverhandlung) mündlich bekannt gegebenen Termin für die fortgesetzte Verhandlung ist durchaus zulässig und wirksam. Entscheidungstexte 9 Os 152/86 Entscheidungstext OGH 21.01.1987 9 Os 15... mehr lesen...
Gründe: I.) Aus den Akten 4 U 2211/76 des Bezirksgerichtes Vöcklabruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 24. April 1950 geborene kaufmännische Angestellte und Kraftfahrer Josef A stellte am 3. September 1976 den LKW-Anhänger, Kennzeichen O-233.610, in der Telefunkenstraße in Vöcklabruck ab, um ihn dort über das Wochenende zu parken. Noch in der darauffolgenden Nacht fuhr der Tischlerlehrling Christian B mit seinem Moped gegen den unbeleuchteten und zu diesem... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs1StPO §221 Abs1
Rechtssatz: Eine (rechtzeitige) mündliche Verständigung der Angeklagten zum Hauptverhandlungstermin an Stelle der im Gesetz (§ 221 Abs 1 StPO) angeordneten schriftlichen Vorladung bedeutet eine Gesetzesverletzung. Diese kann jedoch auf die Entscheidung keinen nachteiligen Einfluss üben, wenn der Termin der Hauptverhandlung der Angeklagten rechtzeitig (mündlich) bekanntgegeben wurde und die in Haft befindliche A... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §79 Abs4StPO §286 Abs1StPO §296 Abs3StPO §471 Abs1
Rechtssatz: 1./ Die Vorladung zum Gerichtstag ist dem Angeklagten nicht zur eigenen Hand zuzustellen. 2./ Es ist Sache des Angeklagten, Vorsorge zu treffen, daß er von der zu erwartenden Anberaumung des Gerichtstages rechtzeitig verständigt werden kann; entzieht er sich der Zustellung der Vorladung, so ist dies ein schlüssiger Verzicht auf... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs1StPO §427 Abs1
Rechtssatz: Die Vorladung des im Ausland befindlichen Angeklagten zur Hauptverhandlung mittels vom Gerichtsdolmetsch ohne gerichtlichen Auftrag übersetzter und mit internationalem Rückschein versehener Vorladung widerspricht dem Grundsatz, daß alle Vorladungen vom Gericht ausgehen müssen. Entscheidungstexte 8 Os 133/59 Entscheidungstext OGH 21.04.195... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs1StPO §80ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die Zustellung der Beschuldigtenladung durch Hinterlegung ist auch für das Abwesenheitsverfahren (§§ 427, 459) hinreichend. Sie setzt jedoch voraus, dass der Beschuldigte die Möglichkeit hatte, von den Aufforderungen nach §§ 104, 106 ZPO zu erfahren und sie zu befolgen. Entscheidungstexte 4 Os 766/37 Entscheidungstext OGH 12.11.... mehr lesen...
Norm: StPO §77StPO §79 Abs1StPO §454
Rechtssatz: Kenntnisnahme des Termins der neuen Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 5 Os 834/52 Entscheidungstext OGH 06.10.1952 5 Os 834/52 Veröff: EvBl 1953/44 S 54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0096908 Dokumentnummer JJR_19521006_OGH... mehr lesen...