I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 25. Oktober 2001 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen und der von der Behörde erster Instanz gemäß § 64 Abs. 2 AVG ausgesprochene Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung bestätigt. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Einschreiten bzw. die Amtshandlung der Behörde nach § 91 Abs 1 FrG 1997 muss nicht qualifiziert erfolgen, etwa in der Weise, dass der Fremde davon Kenntnis erlangt (vgl. die ebenfalls bzw. ausdrücklich nicht auf eine Kenntnis des Beschuldigten abstellende Bestimmung der Zuständigkeit durch Zuvorkommen in Form der Vornahme einer tatsächlichen Untersuchungshandlung zur Klärung des Sachverhalts iSd § 51 Abs 2 iVm Abs 3 StPO bzw. durch die erste Verfolgungshandlung i... mehr lesen...