Entscheidungen zu § 39 Abs. 3 StPO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2005/11/2 B475/05

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 31. Jänner 2001, Zl. D 126/99, wurde er der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von ATS 15.000,- verurteilt, weil er in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sowohl I W, als auch A L verteidigt habe, obw... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.11.2005

RS Vfgh 2005/11/2 B475/05

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art7, Art14RAO §9 Abs1, §10 Abs1, §19 Abs1StPO §39 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt aufgrund der Annahme einer standesrechtlich untersagten Doppelvertretung als Strafverteidiger sowie ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.11.2005

TE Vfgh Erkenntnis 2000/11/28 B647/99

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer war im Zeitraum zwischen 27. Oktober 1976 bis 17. Mai 1990 in die Liste der Rechtsanwälte, die gemäß den §§5 und 28 RAO vom jeweiligen Ausschuß der einzelnen Rechtsanwaltskammern geführt wird, eingetragen. 2. Mit Eingabe vom 2. Jänner 1998 beantragte er beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien die Aufnahme in die vom Präsidenten dieses Gerichtes geführte Liste der Verteidiger und Verteidigerinnen. Diesem Antrag wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.11.2000

RS Vfgh 2000/11/28 B647/99

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art83 Abs2EGVG ArtIIStPO §6StPO §39 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Berufung gegen die Verweigerung der Aufnahme des Beschwerdeführers in die Verteidigerliste als verspätet; Anwendbarkeit der Bestimmung der StPO über die Nichteinrechnung des Postenlaufes in die in diesem Gesetz bestimmten Fristen auch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.2000

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