Norm: StPO §314 Abs1StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen. Entscheidungstexte 13 Os 42/20f Entscheidungstext OGH 29.07.2020 13 Os 42/20f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ardian I***** - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. Jänner 2010 in Wien Aljbert K***** zu töten versucht, indem er mit einem „zirka 25 cm langen Militärmesser“ wiederholt auf ihn einstach, wodurch dieser im Urteilsspruch näher beschriebene Verletzungen im Bereich des Brustk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert G***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen zweier Verbrechen des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 5. September 2008 in Wien 1. Karl F*****, indem er mit einem Messer quer über dessen Hals schnitt und 2. Richard P*****, indem er ihm ein Messer in die linke Brustkorbhälfte stieß, vorsätzlich zu töten versucht. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten aus Z 6 und 8 des §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut O***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Februar 2008 in Spitz vorsätzlich versucht, Dr. Hannes H***** mit Strychnin zu töten. Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 10a des § 345 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Der Einwand der Besetzungsrüge (Z 1), einer de... mehr lesen...
Norm: StGB §76StPO §314 Abs1
Rechtssatz: Die Verantwortung des Angeklagten, wonach der Abbruch der Beziehung für ihn "den Zusammenbruch einer Welt bedeutet" und er "keinen Sinn mehr gesehen" habe, "etwas in seinem Hirn aussetzte" und auf die Äußerung des Sachverständigen, dass sich die Gemütsbewegung sicher nicht im Bereich eines Affektsturms bewegte, stellt kein Vorbringen dar, das geeignet ist, den Sachverhalt unter § 76 StGB zu subsumieren. ... mehr lesen...
Norm: StPO §314 Abs1StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Mit dem bloßen Beschwerdehinweis auf "§ 142 StGB" (dessen Absatz 1 nur den Grundtatbestand des Raubes umfaßt, Absatz 2 hingegen den priviligierten, sogenannten "minderschweren" Raub umschreibt) sowie auf "§§ 127 ff StGB" unterläßt es der Nichtigkeitswerber prozeßordnungswidrig, jene anderen Delikte konkret zu benennen, die nach seiner Meinung als Eventualfragen in das Fragenschema aufzunehmen ge... mehr lesen...