Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Wels vom 30. Jänner 2009, GZ 31 Hv 22/08h-11, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Angeklagten von einer ihm weiters zur Last gelegten, von der Anklagebehörde unter den Tatbestand des Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB subsumierten Tat enthält, wurde Franz E***** - abweichend von dem auf das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB lautenden S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Februar 2003 im Raum München mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Franz B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorspiegelung, ein rückzahlungsfähiger und -williger Darlehensnehmer zu sein, zur Gewährung eines Darlehens von 50.000 Euro, somit zu einer Handlun... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Josef T***** unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Teils des Urteils des Landesgerichts Innsbruck vom 9. April 2009, GZ 28 Hv 3/09y-48, des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 2 und 3, 130 vierter Fall, 15 StGB sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem hier gegenständli... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §226StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Bei gesondert aufzuerlegenden Kosten gemäß § 221 Abs 1 StPO ist im Rahmen des Verschuldens (§ 389 Abs 3 StPO) auch zu prüfen, inwieweit der Hinderungsgrund nach § 226 StPO rechtzeitig geltend gemacht wurde. Entscheidungstexte 13 Os 100/98 Entscheidungstext OGH 29.07.1998 13 Os 100/98 ... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Nur eine Verkürzung der Vorbereitungsfrist bewirkt Nichtigkeit, nicht aber die unvollständige Benennung der den Gegenstand der Hauptverhandlung bildenden strafgerichtlichen Vorwürfe in der Ladungsschrift. Entscheidungstexte 14 Os 34/98 Entscheidungstext OGH 12.05.1998 14 Os 34/98 ... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: War der Angeklagte im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung umfassend geständig und wird auch in der Beschwerde die Notwendigkeit einer besonderen Vorbereitung der Verteidigung nicht dargetan, so ist unzweifelhaft erkennbar, daß die Verkürzung der Vorbereitungsfrist auf die Entscheidung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß üben konnte. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §162aStPO §221 Abs1
Rechtssatz: Für Erhebungsakte in einem Vorverfahren ist dem Beschuldigten eine fixe Vorbereitungsfrist gesetzlich nicht eingeräumt. Entscheidungstexte 13 Os 70/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1995 13 Os 70/95 13 Os 121/04 Entscheidungstext OGH 03.11.2004 13 Os 121/04 Auch ... mehr lesen...