Norm: GRBG §2 Abs1StGB §46StPO §173 Abs1 BStPO §177 Abs2 BStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StPO §265
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft in Bezug auf die zu erwartende (Freiheitsstrafe) Strafe ist die Möglichkeit einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 14 Os 30/94 Entscheidungstext OGH 08.03.1994 14 Os 30/94... mehr lesen...