Der Beschwerdeführer steht als Kraftwagenlenker der MA 48 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Seine Dienststelle war bis zu seiner Suspendierung der Fuhrpark - Garage X. Mit Bescheid der Disziplinarkommission der Stadt Wien - Senat 16 vom 10. Januar 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als Beamter im Dienst und außer Dienst nicht alles vermieden, was die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung als Kraftwagenlenker... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §75 Abs1;DO Wr 1994 §76 Abs1 Z3 idF 1996/033;DO Wr 1994 §77 Abs1;StGB §133 Abs1;StPO 1945 §133 Abs2 Fall1;StPO 1975 §90;
Rechtssatz: Mit der gemäß § 90 StPO erfolgten Zurücklegung der gegen den Beschwerdeführer (Beamten) erhobenen Anzeige durch di... mehr lesen...