Im Beschwerdefall steht unstrittig fest, dass der Konkurs des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens mit Beschluss des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 5. Jänner 2006 nicht eröffnet wurde. Unstrittig ist nach der Beschwerde weiters, dass der Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, im Sinne des § 13 Abs. 3 GewO 1994 noch nicht abgelaufen ist. Ausgeh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. August 2008 hat die Landeshauptfrau von Salzburg (die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Tischlergewerbe an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. März 2007 der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. Oktober 2006 wurde dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 7. Oktober 2005 sei der Konkurs über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden. Diese Konkursabwei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden zwei näher genannte Gewerbeberechtigungen des Beschwerdeführers (u.a.) gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde auf den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 2. Juli 2003, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen. Er hatte bei Erlassung des angefochtenen Bescheides unbeglichene Schulden im Ausmaß von etwa EUR 40.000,--... mehr lesen...
Im Beschwerdefall steht unstrittig fest, dass mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 7. Juli 2004 der Konkurs des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wurde. Unter Bezugnahme auf diesen Gerichtsbeschluss wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid zwei näher genannte Gewerbeberechtigungen des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 Z. 2 Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 87 Abs. 2 GewO 1994 kommt es nicht bloß darauf an, dass alle "künftig anfallenden" Verbindlichkeiten erfüllt werden, sondern dass im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides die Forderungen - aller - Gläubiger durch laufend erfüllte Zahlungsvereinbarungen abgedeckt sind (Hinweis E vom 3. März 1999, Zl. 99/04/0010).... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hartberg vom 5. Dezember 2005 wurde die Gewerbeberechtigung des Mitbeteiligten zu Gunsten der beschwerdeführenden Partei gepfändet. Die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde im Beschluss über die Exekutionsbewilligung ausdrücklich vorbehalten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 11. Jänner 2006 wurde die Gewerbeb... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark die Berechtigung für die Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart "Gasthaus" gemäß § 87 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, mit Beschluss des Landesgerichte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/04/0208 E 19. März 1991 RS 4
(hier betreffend § 87 Abs 2 GewO 1994) Stammrechtssatz Bei den im § 87 Abs 2 GewO 1973 angeführten Gläubigern, deren Interesse zu wahren ist, handelt es sich um alle Gläubiger des Gewerbeinhabers, und zwar ohne Unterschied, ob es sich um früher entstandene oder nur im Zuge der Gewerbeausübung gege... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §87 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Mit Gerichtsbeschluss wurde die Gewerbeberechtigung des Mitbeteiligten zu Gunsten der beschwerdeführenden Partei gepfändet. Die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde im Beschluss über die Exekutionsbewilligung ausdrücklich vorbehalten. Mit Bescheid wurde die Gewe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Entscheidend für ein Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 2 GewO 1994 ist, dass alle Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit erfüllt werden können, da ansonst nicht sicher gestellt ist, dass nicht etwa durch den exekutiven Zugriff eines Gläubigers auf das Vermögen des Gewerbeinhabers die Befriedigung der übrigen Forderun... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Es wäre rechtswidrig, das Tatbestandsmerkmal, ob ein Gläubigerinteresse im Sinn des § 87 Abs. 2 GewO 1994 vorliegt, auf Grund einer Befragung der Gläubiger nach ihrem Interesse an der Fortführung des Betriebes des Schuldners zu beurteilen. Vielmehr hat die Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen des § 87 Abs. 2 GewO 1994 nach Eruierung des objekti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer vom 1. November 1986 bis zum 31. Dezember 1993 als geschäftsführender Gesellschafter der K. GmbH der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 3 GSVG unterlegen sei. Sie ging dabei von folgendem - auszugsweise wiedergegebenen - unstrittigen Sachverhalt aus: "Mit Gesellschaftsvertrag vom 1.8.1983 wurde die K. GmbH mit... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GewO 1973 §41 Abs1 Z4;GewO 1973 §44;GewO 1973 §85 Z10;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;GSVG 1978 §2 Abs1 Z3;GSVG 1978 §7 Abs1 Z3;GSVG 1978 §7 Abs2 Z3;KO §1;KO §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0161 E 8. Februar 1994 RS 3 Stammrechtssatz Die Gewerbeberechtigung einer GmbH (und damit ih... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GewO 1973 §11 Abs1;GewO 1973 §85 Z3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GmbHG §84 Abs1 Z4;GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;GSVG 1978 §2 Abs1 Z3;GSVG 1978 §7 Abs1 Z3;GSVG 1978 §7 Abs2 Z3;KO §1;KO §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0161 E 8. Februar 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Eröffnung des Konkurses üb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten wurde der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, mit Beschluss des La... mehr lesen...
Den vorliegenden Beschwerden und den diesen angeschlossenen Bescheidausfertigungen zufolge wurden dem Beschwerdeführer mit den angefochtenen Bescheiden im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigungen zur Ausübung des "Gastgewerbes gemäß § 142 Abs. 1 Z 2 bis 4 GewO 1994 in der Betriebsart: Gasthaus" bzw. des "Handelsgewerbes gemäß § 124 Z 11 GewO 1994", jeweils in einem näher bezeichneten Standort, entzogen. Begründend führte die belangte ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 und § 361 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, in sei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0203 E 21. Dezember 2004 RS 2 Stammrechtssatz Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs. 2 GewO 1994 sind nicht schon dann gegeben, wenn eine bloße Erklärung von Gläubigern vorliegt, wegen ihrer offenen Forderungen ein Interesse an der Weiterführung des betroffenen Gewerbes zu haben. Dies insbesondere auch deshalb, da ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/03/0181 E 23. April 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0157 E 19. November 2003 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 2 GewO 1994 vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist, geht es ausschließlich darum,... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/04/0216
Rechtssatz: Bei der nach § 87 Abs. 2 GewO 1994 anzustellenden Prognose muss auf die gesamte wirtschaftliche Situation der betreffenden Person Bedacht genommen werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung2, 759, R... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0157 E 19. November 2003 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 2 GewO 1994 vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist, geht es ausschließlich darum, dass die Zahlungspflichten gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen bei Fälligkeit erfül... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Stuckateur- und Trockenausbauergewerbes, eingeschränkt auf den Trockenausbau, an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 361 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit Beschluss de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs. 2 GewO 1994 sind nicht schon dann gegeben, wenn eine bloße Erklärung von Gläubigern vorliegt, wegen ihrer offenen Forderungen ein Interesse an der Weiterführung des betroffenen Gewerbes zu haben. Dies insbesondere auch deshalb, da abgesehen von den bereits bestehenden Gläubigerforderungen auch zu berücksi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0157 E 19. November 2003 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 2 GewO 1994 vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist, geht es ausschließlich darum, dass die Zahlungspflichten gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen bei Fälligkeit erfül... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Gastgewerbe gemäß § 142 Abs. 1 Z. 2 bis 4 GewO 1994 in der Betriebsart Gasthaus" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Nach Wiedergabe der Berufung, der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und dem Hinweis auf den rechtskräftigen Beschluss d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0157 E 19. November 2003 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 2 GewO 1994 vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist, geht es ausschließlich darum, dass die Zahlungspflichten gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen bei Fälligkeit erfül... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Juli 2003 hat der Landeshauptmann von Wien (die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigungen für die Immobilienverwaltung und die Tätigkeit des Immobilienmaklers an einem näher bezeichneten Standort in Wien gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Beschwerdeführerin mit Beschluss des Handelsge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 2 GewO 1994 vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist, geht es ausschließlich darum, dass die Zahlungspflichten gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen bei Fälligkeit erfüllt werden. Es muss daher die pünktliche Erfüllung aller Zahlungspflichten e... mehr lesen...