Entscheidungen zu § 59 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/14 2001/04/0074

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als der gemäß § 370 GewO 1994 verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft, die im Besitz einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes am angeführten Standort in Salzburg sei, zu verantworten, dass "am 24.4.1999 im Rahmen einer Werbeveranstaltung im Gasthaus 'W' in ... durch eine Beauf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.2005

RS Vwgh 2005/9/14 2001/04/0074

Index: E1EE6J50/01 Gewerbeordnung59/04 EU - EWR
Norm: 11992E030 EGV Art30;11997E028 EG Art28;61991CJ0267 Keck Mithouard VORAB;61992CJ0292 Hünermund VORAB;61993CJ0418 Semeraro Casa Uno VORAB;61998CJ0254 Sass VORAB;GewO 1994 §59 Abs2 Satz2;
Rechtssatz: Nach § 59 Abs. 2 zweiter Satz GewO 1994 ist die Entgegennahme von Bestellungen im Rahmen von Werbeveranstaltungen grundsätzlich jedermann verboten und unabhängig vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/9 2000/04/0210

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als der gemäß § 370 GewO 1994 verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft, die im Besitz einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes am angeführten Standort in Salzburg sei, zu verantworten, dass "am 15.12.1999 im Rahmen einer Werbeveranstaltung im 'Vhof' in S, durch eine/n Beau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2000/04/0210

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §59 Abs2 Satz2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, es komme zum ungereimten Ergebnis, dass nur die Entgegennahme von Bestellungen von einem Dritten zur Weiterleitung an den Gewerbetreibenden nach § 59 Abs. 2 zweiter Satz GewO 1994 pönalisiert sei, nicht jedoch der Fall, dass der Gewerbetreibende selbst die Bestellscheine entgegennehme. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2000/04/0210

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §57 Abs3;GewO 1994 §57 Abs3;GewO 1994 §59 Abs1 Z3;GewO 1994 §59 Abs2 Satz1;GewO 1994 §59 Abs2 Satz2;
Rechtssatz: Wenn in den Gesetzesmaterialien (395 BlgNR XIII. GP, 153) zur GewO 1973 - wiederverlautbart als GewO 1994 - ausgeführt wird, dass durch die in die Vorlage aufgenommene Bestimmung des § 59 Abs. 2 zweiter Satz die offenkundige Umgehungsmöglichkeit des Verbotes d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/28 92/04/0131

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 8. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer der P-Gesellschaft m.b.H., die seit 2. Februar 1990 in W Nr. 102 die Gewerbeberechtigung für das Fleischergewerbe besitze, 1. durch einen Angestellten am 19. November 1990 ohne Genehmigung und ohne Vorbestellung vor dem Haus in S, B 11, an E Knacker, Leberkäse zum Selberbacken und Aufschnitt im Gesamtwert von S 250,-- sowie an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1993

RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0131

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z19;GewO 1973 §59 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Tatbestandselemente einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z19 iVm § 59 Abs 2 GewO 1973 muß im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht ausgeführt werden, durch welchen Angestellten die vom Besch als dem gewerberechtlichen Geschäftsführer zu verantwortende Entgegennahme einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1993

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