Norm: GewO 1994 §57 Abs1
Rechtssatz: Die Auffassung, daß Hörgeräte nicht vom Hausierverbot des § 57 Abs 1 GewO 1994 erfaßt werden, ist vertretbar. Entscheidungstexte 4 Ob 4/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 4/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0060157 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch die Erstbeklagte betreiben das konzessionierte Gewerbe der Steinmetzmeister (§§ 130, 159 GewO), der Kläger in Leibnitz, die Erstbeklagte in Lannach mit Ausstellungsarealen in Graz und Kapfenberg; der Zweitbeklagte ist Geschäftsführer der Erstbeklagten. Am 10.6.1991 sandte die Erstbeklagte an Alois S*****, dessen Mutter am 29.3.1991 verstorben war, ein Werbeschreiben samt Farbprospekt über Grabsteine und Grabinschriften. Alois S***** hatte die... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §57 Abs1
Rechtssatz: Ganz abgesehen vom Sinngehalt des Wortes "Aufsuchen", ergibt sich aus mehreren Bestimmungen der GewO eindeutig die Absicht des Gesetzgebers, nur das persönliche Vorsprechen besonders zu regeln und in gewissen Fällen zu untersagen. Die Zusendung von Werbematerial fällt daher nicht unter den Begriff des "Aufsuchens". Entscheidungstexte 4 Ob 118/91 E... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §57 Abs1UWG §1 C2
Rechtssatz: Die Ansicht, unter dem "Aufsuchen von Privatpersonen zum Zweck des Sammelns von Bestellungen" könne nur die persönliche Entgegennahme von Bestellungen, nicht aber das Zurücklassen von Bestellkarten, welche der Besteller darnach mit der Post einsendet, verstanden werden, ist eine nach dem Wortlaut des § 57 Abs 1 GewO 1973 immerhin vertretbare Auslegung des Gesetzes. - "Schönheitsparty III" ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §2 Abs1 Z9GewO 1973 §55 Abs1GewO 1973 §57 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit des Aufsuchens einer Privatzimmervermieterin, selbst wenn diese häusliche Nebenbeschäftigung ohne Gewerbebefugnis ausgeübt werden konnte. Entscheidungstexte 5 Ob 657/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 5 Ob 657/79 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §1 Abs3GewO 1973 §55GewO 1973 §57 Abs1
Rechtssatz: Selbständigkeit im Sinne des § 55 GewO 1973 liegt gemäß § 1 Abs 3 GewO 1973 dann vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird; für die Zulässigkeit des Aufsuchens genügt es, wenn also die angebotenen Waren auch bloß als Hilfsmittel einer solchen Erwerbstätigkeit dienen. Entscheidungstexte 5 Ob 657/79 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §57 Abs1
Rechtssatz: Da im Sinne § 57 Abs 1 GewO 1973 verbotene Aufsuchen betrifft nur Personen, die die betreffenden Waren nicht für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen. Entscheidungstexte 5 Ob 657/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 5 Ob 657/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 12. Jänner 1971, 11 Cg 533/70-18, waren die C-GmbH & Co. KG und der Geschäftsführer ihrer Komplementärgesellschaft, Egon F - beide werden auch im vorliegenden Rechtsstreit geklagt - auf Antrag des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb (u. a.) schuldig erkannt worden, im geschäftlichen Verkehr beim Einzelverkauf von Kosmetika an Letztverbraucher die Entgegennahme von Bestellungen für den Verkauf von Kosmetika... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7GewO 1973 §57 Abs1
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 57 Abs 1 GewO 1973 wegen der Aufnahme der Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege in die Verbotsliste des § 57 Abs 1 GewO 1973. Entscheidungstexte 4 Ob 338/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 338/76 Veröff: SZ 49/97 = ÖBl 1976,158 ... mehr lesen...