Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Beschluss 2014/7/4 2012/04/0152

1. Mit Gewerbeanmeldung vom 21. März 2012 für das Gewerbe "Berufsfotograf gemäß § 94 Z. 20 GewO 1994" an einem näher bezeichneten Standort legte die Beschwerdeführerin zum Beweis ihrer Befähigung unter anderem ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für (u.a.) den Bereich Fotografie, sowie eine Arbeitsbestätigung einer näher genannten Gesellschaft vor. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug festgestellt, dass d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.07.2014

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/20 94/03/0309

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde im Instanzenzug festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Betrieb des Ausflugswagengewerbes, beschränkt auf 2 Pkw" im Standort B, nicht vorlägen, und dem Beschwerdeführer gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 die Ausübung des angemeldeten Gewerbes untersagt. Zur Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe mit Eingabe vom 23. Jänner 1992 der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.03.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/20 94/03/0309

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde im Instanzenzug festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Betrieb des Ausflugswagengewerbes, beschränkt auf 2 Pkw" im Standort B, nicht vorlägen, und dem Beschwerdeführer gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 die Ausübung des angemeldeten Gewerbes untersagt. Zur Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe mit Eingabe vom 23. Jänner 1992 der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.03.1996

RS Vwgh 1996/3/20 94/03/0309

Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §2 Abs1;GewO 1973 §5 Abs2 Z3;GewO 1994 §5 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs 1 GelVerkG ergibt sich, daß eine Personenbeförderung iS dieser Gesetzesstelle nur aufgrund einer Konzession ausgeübt werden darf. Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen stellt daher unter keinen Umständen ein frei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.03.1996

RS Vwgh 1996/3/20 94/03/0309

Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §2 Abs1;GewO 1973 §5 Abs2 Z3;GewO 1994 §5 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs 1 GelVerkG ergibt sich, daß eine Personenbeförderung iS dieser Gesetzesstelle nur aufgrund einer Konzession ausgeübt werden darf. Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen stellt daher unter keinen Umständen ein frei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.03.1996

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