Entscheidungen zu § 40 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/27 95/04/0103

Aufgrund der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 30. Dezember 1994 wurden der Beschwerdeführerin als Pächterin des Gastgewerbes im Standort K-Hütte in E gemäß § 153 Abs. 1 und 2 sowie gemäß § 69 Abs. 1 und 4 GewO 1994 für den Betrieb dieses (von ihr gepachteten) Gastgewerbes Auflagen vorgeschrieben. Die dagegen von der Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1995

RS Vwgh 1995/6/27 95/04/0103

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs3;GewO 1994 §345 Abs8 Z8;GewO 1994 §40 Abs2;GewO 1994 §40 Abs3;GewO 1994 §91 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem "Wideruf der Übertragung" iSd § 40 Abs 3 zweiter Satz GewO 1994 ist, wie sich aus dessen Zusammenhalt mit § 40 Abs 2 sowie § 345 Abs 3 und Abs 8 Z 8 GewO 1994 ergibt, nicht der im § 91 Abs 1 GewO 1994 vorgesehene behördliche Widerruf (der Genehmigung) der Über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1995

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