Entscheidungen zu § 338 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2022/3/21 Ra 2019/04/0124

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (Verwaltungsgericht) wurde dem Revisionswerber in der Sache in den Spruchpunkten I. bis III. - soweit für das Revisionsverfahren relevant - vorgeworfen, er habe es als Filialgeschäftsführer (§§ 47 und 370 Abs. 4 GewO 1994) bei Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. b Ziff. 25 der GewO 1973“ einer näher genannten Handelsgesellschaft zu verantworten, I. (Spruchpunkte I. bis III. des angefochtene... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2022

RS Vwgh 2022/3/21 Ra 2019/04/0124

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §338 Abs1GewO 1994 §338 Abs2GewO 1994 §338 Abs3GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: § 338 GewO 1994 regelt die Berechtigung der Behörden zu gewerbebehördlichen Überprüfungen und die Verpflichtung des Betriebsinhabers oder dessen Stellvertreters diese zu dulden und daran mitzuwirken (vgl. VwGH 31.1.2013, 2008/04/0216). Zweck dieser Bestim... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2022

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/9 98/04/0101

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 8. April 1998 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als verantwortliche Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Gewerbe "Vermietung von Zelten" und "Vermietung von Toilettenwagen" an einem näher bezeichneten Standort zu vertreten zu haben, daß "1) in der Zeit von Mai 1996 bis August 1996, zumindest jedoch am 11.7. und 2.8.1996, wie von Organen der BH Linz-Lan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 98/04/0101

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §338 Abs2;
Rechtssatz: Die in § 338 Abs 2 GewO 1994 normierte Verpflichtung (Ermöglichung des Betretens und des Betriebes usw) des Betriebsinhabers oder seines Stellvertreters ist nicht von einer vorherigen Verständigung oder Ladung des Betriebsinhabers abhängig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040101.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/22 92/04/0214

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 8. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Februar 1992 schuldig erkannt, er habe 1. im Erdgeschoß des mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde H vom 11. November 1987, Zl. 131-0/4531-3/1987, baubehördlich bewilligten landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück 214/2, am 31. Juli 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1994

RS Vwgh 1994/2/22 92/04/0214

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §338 Abs1;GewO 1973 §338 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z59 idF 1988/399;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus dem objektiv zu erkennenden Wortlaut des Schuldspruches ergibt, erschöpft sich die Tatanlastung darin, daß der Bf "als Betriebsinhaber... zu verantworten (habe), daß Organen der... das Betreten... nicht ermöglicht wurde". Worin ein "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1988/6/14 87/04/0060

Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 13. Mai 1986 schuldig erkannt, als Betriebsinhaber der "Firma" D im Standort Xstraße nn, 4020 Linz, "am 13. Februar 1986 um 15 Uhr zwei von der Behörde beauftragten Amtssachverständigen, welche Emisionsmessungen an der Heizanlage zur Überprüfung der bescheidmäßigen Auflagen vornehmen sollten, den Zutritt zu den Betriebsräumen im o.a. Standort verweigert" zu haben, "obwohl er ordnungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/6/14 87/04/0060

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §338 Abs2;GewO 1973 §367 Z59;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Das Verbot, den Bestimmungen des § 338 GewO 1973 zuwider zu handeln, ist im § 367 Z 59 GewO 73 artikuliert und bezieht sich seinem Regelungsbereich nach ausschließlich auf die nach § 338 Abs 2 GewO 73 den Gewerbetreibenden bzw. dessen Beauftragten treffenden Verpflichtung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/1/19 87/04/0200

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §338 Abs2;GewO 1973 §367 Z59;
Rechtssatz: Normadressat ist neben dem Gewerbeinhaber auch dessen Beauftragter. Eine allfällige Strafe nach § 367 Z 59 ist daher, wenn er dem Verbot des § 338 Abs 2 zuwider gehandelt hat, über ihn und nicht über den Gewerbeinhaber zu verhängen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040200.X01... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1988

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