Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V vom 29. August 1997 wurde für den (jährlich stattfindenden) Wiesenmarkt von Amts wegen ein besonderer Überwachungsdienst nach § 27a SPG im Rahmen des Streifen- und Überwachungsdienstes für die Zeit vom Freitag, 29. August 1997, 12 Uhr, bis Montag, 1. September 1997, angeordnet. Im Spruch: dieses Bescheides wird weiters festgehalten, dass für diesen Überwachungsdienst Überwachungsgebühren zu entrichten seien und die Stadtgemeinde B (die Beschwer... mehr lesen...
Index: 30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich41/01 Sicherheitsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: FAG 1997;F-VG 1948;GewO 1994 §292 Abs2;SPG 1991 §5a idF 1996/201;
Rechtssatz: Der
Begründung: des angefochtenen Bescheides, es liege auch ohne Einbeziehung (näher bezeichneter) Steuern ein Erwerbsinteresse der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vor, ist entgegenzuhalten, dass daraus weder hervorgeht, um welche Art von ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §292 Abs2;SPG 1991 §5a idF 1996/201;
Rechtssatz: Aus der Einhebung von Steuern kann, auch wenn diese mit dem Umsatz der betreffenden Veranstaltung zusammenhängen, nicht das von § 5a Abs. 1 SPG 1991 vorausgesetzte private Erwerbsinteresse abgeleitet werden. Wie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 BlgNR 20.GP ... mehr lesen...