Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 28. August 1996, mit dem dem Beschwerdeführer die Ausstellung des begehrten Waffenpasses versagt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Die belangte Behörde führte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe seinen Bedar... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127 Z27;GewO 1994 §254 Abs2 Z3;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Es bedarf weder zum Erwerb der Berechtigung zur Ausübung eines Geldtransportunternehmens eines Waffenpasses noch ersetzt die Berechtigung zur Ausübung eines solchen Bewachungsgewerbes für sich allein den Nachweis eines Bedarfes iSd § 17 Abs 2 WaffG. ... mehr lesen...