Norm: ECG §1 ECG § 1 heute ECG § 1 gültig ab 01.01.2002
Rechtssatz: Die Schweiz ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens über den EWR. Aus diesem Grund greift die Ausnahme vom Anwendungsbereich des ECG gemäß § 1 Abs 2 leg cit, wonach die Regelungen über das Herkunftslandprinzip (§§ 2... mehr lesen...