Mit Eingabe vom 19. Oktober 2000 stellte die Beschwerdeführerin beim Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz (Bürgermeister) den Antrag, den Bund als Erhalter von Bundesgewässern zur Erhaltung und Instandsetzung des Ufers der Liegenschaft 8/1, KG W, zu verpflichten. Die Liegenschaft 8/1 ist ein Gewässer (Bett). Die Beschwerdeführerin begründete ihren Antrag damit, sie sei Eigentümerin der Grundstücke 9/3 und 3/3 der KG W und als solche Anrainerin des Grundstückes 8/1. B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: VwRallg;WBFG 1948 §6 Abs2;WBFG 1985 §8 Abs2;WRG 1959 §47 Abs1;
Rechtssatz: § 8 Abs. 2 des WBFG entspricht dem § 6 Abs. 2 des WBFG 1948. Das WBFG ist eine Wiederverlautbarung des WBFG 1948. Wenn das WBFG 1948 einen bestimmten Fluss namentlich erwähnt, dann ist davon auszugehen, dass damit all jene Gewässer gemeint sind, ... mehr lesen...