I.1. In der Beschwerde vom 20. August 1999 wird Nachfolgendes vorgebracht: Sachverhalt: Die BF ist die Lebensgefährtin von G S, gegen welchen beim Landesgericht für Strafsachen Graz wegen des Verdachtes des Vergehens des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs 1 lit a u b FinStrG sowie wegen des weiteren Verdachtes des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewa... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein ungesetzlicher Eingriff nach § 88 Abs 2 SPG in den Schutz der Privatsphäre (Art 8 MRK) liegt vor, wenn von der Exekutive ohne richterlichen Befehl ein Peilsender am PKW einer unbescholtenen Person angebracht wird, um den Standort des Fahrzeuges und die Fahrtroute festzustellen, obwohl gegen diese Person keinerlei Vorerhebungen durchgeführt werden. So waren zum Vorfallszeitpunkt nur gegen den Lebensgefährten Vorerhebungen wegen Verdachtes des gewerbsmäßigen Schmuggels bzw Am... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 69 Abs1 AVG ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist, und: 1) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2) neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht g... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur in dem Umfang, in dem die Verletzung der Richtlinien-Verordnung geltend gemacht wird, ist eine Beschwerde nach §89 Abs4 SPG jedenfalls noch rechtzeitig, wenn sie binnen 14 Tagen nach der Mitteilung der Dienstaufsichtsbehörde, daß keine Richtlinienverletzung festgestellt worden sei, beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht wird. Dagegen muß eine Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte (vgl §88 SPG) bzw. eine (sonstige) Maßnahmenbeschwerde nach §67c Abs1 AVG inne... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem festgestellten erwiesenen Sachverhalt bot sich den Sicherheitswachebeamten bei Annäherung und Betreten des Lokals "L V" in der R.-gasse, der Eindruck eines sehr vollen Lokales mit lärmenden und zum Teil enthemmten Gästen, welche zum Großteil amtsbekannt waren und der Suchtgiftszene, den Hooligans, dem Prostituiertenmilieu und dem illegalen Waffenbesitz zuzurechnen waren. Personendurchsuchungen der männlichen Gäste haben das Aufgreifen eines Tränengassprays, also einer ... mehr lesen...