Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs1
Rechtssatz: Der geltende § 14 Abs 1 GBG läßt die unmittelbare Eintragung von Wertsicherungsklauseln bei Hypotheken nicht zu. Die genannte Gesetzesbestimmung fordert die ziffernmäßige Bestimmtheit der Hypothekarforderung, die in einer Geldsumme unter Angabe allfällig vereinbarter Zinsen anzugeben ist, läßt also die bloße Bestimmbarkeit der Forderung (und damit der Belastung der Liegenschaft) nicht genügen. ... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Einverleibung des Pfandrechtes für eine geringere Kaufpreisrestforderung als in der Pfandbestellungsurkunde angeführt, ist nur bei Vorlage einer weiteren Urkunde zulässig, aus der die Höhe der aushaftenden Kaufpreisrestforderung hervorgeht. Entscheidungstexte 5 Ob 37/71 Entscheidungstext OGH 03.03.1971 5 Ob 37/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1422EO §216 Abs1 Z4 IIIhGBG §14 Abs1
Rechtssatz: Wer die Zinsen einer Hypothekarforderung eingelöst hat, kann bei der Meistbotsverteilung unter Vorlage öffentlich beglaubigter Abtretungsurkunden auch ohne bücherliche Übertragung des Pfandrechtes Zuweisung aus dem Meistbote begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 206/37 Entscheidungstext OGH 02.03.1937 1 Ob 206/37 SZ 19/61... mehr lesen...